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Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingeschränkt



On 1/18/06, Martin Lesser <ml-fitug@bettercom.de> wrote:
> Thomas Hochstein <ml@ancalagon.inka.de> writes:

> >> Das Ende von wget, curl etc.?
> >
> > Nein, das Ende der Auswertung fremder strukturierter Datensammlungen
> > für eigene Zwecke unter Beeinträchtigung der Interessen des
> > Herstellers dieser Datenbank. :)
>
> Du unterstellst damit u.a., daß in diesem Fall
>
> 1. Hersteller der Datenbank derjenige ist, der die technische
>    Infrastruktur dafür zur Verfügung stellt und dies unabhängig davon,
>    wer die Inhalte zur Verfügung stellt.

Nutzer des Angebots von ebay treten ihre Rechte an ebay ab.

> 2. die Interessen dieses Herstellers höher zu bewerten sind als z.B. die
>    Interessen des Verbrauchers (aus dieser Interessenlage entstanden
>    ursprünglich die streitgegenständlichen Seiten).

Das ist eine interessante Frage, siehe unten.

> 3. ich (oder andere, die ähnliches tun) die Interessen des (von Dir als
>    solchem angenommenen) Herstellers beeinträchtigen. Das sehe ich aber
>    nicht. Oder reicht es schon aus, daß der Hersteller diese
>    (urheberrechtliche) Beeinträchtigung reklamiert?

Du ziehst evtl. einen geldwerten Vorteil aus den Daten, die der
Hersteller mehr oder weniger aufwändig gesammelt und aufbereitet hat.

> Deinem o.g. Satz folgend hätte auch paperboy vor dem BGH nicht Recht
> bekommen dürfen.

Doch, weil Pressespiegel (also auszugsweise Zitate anderer
Presseerzeugnisse) ausdrücklich erlaubt sind. Dies ist ein Fall, wo
das Verbraucherinteresse (also der Nutzen des Lesers) vom Gesetzgeber
höher bewertet worden ist als das Urheberrecht der originären
Presseerzeugnisse.

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