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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuerEntscheidungsverkuendung



Gert Doering schrieb/wrote (26.01.2006 09:24):

Ich weise nochmal daraufhin, dass "wer hatte diese IP zu einem gegebenen
Zeitpunkt" *keine* "Daten ueber ihre Kommunikation" (im Sinne von "Gegenstellen", "Verbindungsdaten" oder gar "Verbindungsinhalte" sind).
Es ist genau eine Hälfte der Information von "mit welcher Gegenstelle wurde kommuniziert". Um die andere Hälfte kümmern sich in der Regel die Webserver (im Fall von http).

Es ist ein Verbindungsdatum: die dynamisch vergebene IP-Adresse ist ein Datum, das für die Verbindung (im Sinne sowohl von "zum Zwecke der Verbindung" als auch im Sinne von "für die Dauer der Verbindung") vergeben wird.

Es ist kein Verbindungsinhalt, kann aber dazu dienen, einen Verbindungsinhalt einer Person zuzuordnen.


Eine IP-Adresse ist ein Identifier, kein "Kommunikation".
Zweck der IP ist _nicht_, Personen identifizieren zu können, sondern Datenpakete passend zu routen.


Welche Telefonnummer jemand zu einem gegebenen Zeitpunkt hat (=Identifier), darf sein Telefonnetz-Betreiber auch speichern.
Unpassender Vergleich. Bei der Telefonie weiß mein Gegenüber nicht, mit wem (welcher Telefonnummer) es telefoniert hat. (Es sei denn, ich übermittle meine Rufnummer. Das muss ich aber nicht.)

Gruß


Holger

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GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56 75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E

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