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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Florian Weimer wrote:
>> "Der beteiligten Anschlüsse" ist die Paarbildung, die Du suchst.
>
> So? Die Aufzählung unter Ziffer 1 ist nicht abschließend. Die
> IP-Adressen dürften wohl unter Ziffer 5 (Sonstiges) fallen.

Ich sehe die Gefahr, hier deutlich zuviel einzuschließen.
Das ist kontraproduktiv.

> Die Interpretation, was im §96 TKG gemeint ist, dürfte zudem ganz
> erheblich davon abhängen, ob der vom ISP bereitgestellte Dienst auf
> Schicht 3 (Pakete) oder Schickt 4 (im wesentlichen Deine Sockets)
> anzusiedeln ist.

Richtig. Die Frage ist: Was ist eine Verbindung im Sinne des TKG?

> Wenn der ISP diese Sockets (eigentlich virtuellen Verbindungen; mit
> connect(2) ist auch UDP nicht mehr zustandslos) bereitstellt, dann ist
> eine Flow-Erfassung auch nach Ziffer 2 zulässig.

Der ISP stellt den Zugang zum Internet bereit. Er ist in die
Telekommunikationsverbindungen des Nutzers selbst nicht mehr unmittelbar
involviert, d.h. er baut die Verbindungen weder auf noch ab. Er wird nicht
einmal über die Verbindungenswünsche informiert.

> Das ist mit ein Grund, warum ich davon ausgehe, daß in IP-Netzen das
> TKG bei Schicht 3 endet, und nicht auf Schicht 4 oder gar darüber.

IBTD.

> Der Dienst, den die allermeisten Kunden kaufen, ist Paketvermittlung,
> nicht die Vermittlung virtueller Verbindungen.

Die Verbindungen, an denen die MPAA und die Behörden interesiert sind, sind
durch die Bank auf Schicht 4.

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