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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Lutz Donnerhacke:

>> Ich sage: Bei Internetverbindungen wie der streitgegenständlichen
>> Internetnutzung über TDSL und T-Online gibt es zwei Verbindungen:
>> 1. die Verbindung von mir zum Provider (die den Zweck hat, Verbindungen
>>    gemäß 2. zu ermöglichen)
>> 2. Verbindungen von mir mit anderen Rechnern im Internet (die nur
>>    möglich sind, wenn eine Verbindung gemäß 1. besteht)
>
> Und nur die Verbindungsdaten aus Punkt 2 sind von Interesse. Wie kommst Du
> darauf, daß die Verbindungsdaten von Punkt 1 in irgendeiner Weise von
> Interesse sein könnten?

Weil die Daten nach 2. Inhaltsdaten aus ISP-Sicht sind, auf die er
grundsätzlich keinen Zugriff nehmen darf? Nur mal so eine Idee.

Der ISP stellt ja keine Sockets bereit, sondern stellt einen
generischen Pakettransport bereit, ohne irgendwelche
Erreichbarkeitsgarantien oder Ansprüche, eine Zwei-Wege-Kommunikation
zu ermöglichen.

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