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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Holger Voss schrieb:

> Ich habe die Verfahren nicht in ihrer Gesamtheit verfolgen können, aber 
> soweit ich die Entscheidungen gelesen habe, halte ich die Einschätzung, 
> wonach die Zuordnung von dynamisch vergebenen IPs zu Personen nicht das 
> Fernmeldegeheimnis tangiere, für absolut unhaltbar.

Ja, und ich halte sie für richtig.

> In der Entscheidung des LG Hamburg (631 Qs 43/05) heißt es zum Beispiel: 
> "Denn eine dynamische IP-Adresse entspricht mit der Angabe eines 
> entsprechenden Zeitpunkts einer statischen IP-Adresse und bedarf daher 
> nur noch deren Schutzes."

Genau.

> Diese Gleichsetzung einer statischen IP-Adresse (ein Bestandsdatum, das 
> üblicherweise für die Dauer des Vertrages Bestand hat) mit einer 
> dynamischen IP-Adresse (die für jede Verbindung ins Internet neu 
> vergeben wird, die somit ein verbindungsabhängiges Verkehrsdatum im 
> Sinne des § 96 TKG ist) ist sachlich ganz einfach falsch.

Wenn Dein in Klammern geschriebener Schluß richtig wäre, was er nicht
ist, hättest Du Recht, ja.

-thh

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