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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



"Thomas Stadler" schrieb:

>> Dass statische IP-Adressen *keine* Verbindungsdaten, sondern
>> Bestandsdaten sind, ist meines Wissens ganz herrschende Meinung; ich
>> wüßte jedenfalls nicht, wer das anders sieht. 
>
> Der Gesetzgeber zum Beispiel, § 96 TKG. Das ist natuerlich immer 
> kontextabhaengig. Statische IP-Adressen koennen wie Rufnummern 
> Bestandsdaten sein.

Das bezieht sich auf die Kennzeichnung einer Verbindung durch die
Endgerätekennungen, nicht aber auf den Bezug zwischen Endgerätekennung
und Person.

> Dynamische IP-Adressen - und um die geht es hier primaer - sind nach 
> richtiger Ansicht nie Bestandsdaten.

Nun, anders und richtiger die Rechtsprechung. ;)

> sondern man kommt mit 
> einem Verkehrdsdatum (eine IP-Adresse wurde zu einem bestimmten 
> Zeitpunkt benutzt) und moechte vom Provider die Personalisierung dieses 
> Datums.

Eine IP-Adresse ist - auch in Verbindung mit einem Zeitpunkt - kein
Verkehrsdatum; genauso wenig wie eine Telefonnummer, mit dem
entsprechenden Zeitpunkt.

> Da ist auch immer eine Frage der Wertigkeit. Beide Vorgaenge 
> unterscheiden sich qualitativ, also ist es auch gerechtfertigt und 
> notwendig, juristisch zu differenzieren.

Nein, die Vorgänge entscheiden sich gerade nicht wesentlich; daher
wäre ja eine Differenzierung verfehlt.

-thh

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