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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



* Bettina Winsemann:

> On Wed, 8 Nov 2006 10:02:02 +0100
> PILCH Hartmut <phm@a2e.de> wrote:
>
>> Ich frage mich immer: warum können die Leute sich nicht einen Anbieter
>> aussuchen, der ihnen bietet, was sie wollen?  Warum rennen sie stattdessen
>> zum Gericht? 
>
> Weil Verbraucherschutz und Datenschutz (noch) nicht den Regelungen
> eines (freien) Marktes unterliegen und sofern man
> z.B. informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht ansieht auch
> nciht unterliegen sollten.

Tun sie aber, sobald Du die Einwilligung gegeben hast. Die
gegenwertige Regelung führt nur dazu, daß die Wertschöpfung fern vom
Betroffenen stattfindet und völlig ihrem Einfluß entzogen ist.

Beispiel: Eine durch eGK beweisbare Krankengeschichte führt dazu, daß
die von der KV gesammelten Risikodaten rapide an Wert verlieren. 8-/

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