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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



> > Ich frage mich immer: warum können die Leute sich nicht einen Anbieter
> > aussuchen, der ihnen bietet, was sie wollen?  Warum rennen sie stattdessen
> > zum Gericht? 
> 
> Weil Verbraucherschutz und Datenschutz (noch) nicht den Regelungen eines (freien) Marktes unterliegen und sofern man z.B. informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht ansieht auch nciht unterliegen sollten.

Ich neige dazu, der "informationellen Selbstbestimmung" einen ähnlichen
Stellenwert wie dem "Persönlichkeitsrecht" und "geistigen Eigentum"
einzuräumen: interessante Gedanken, nicht unbegründet, aber viel zu schwammig
und missbrauchsanfällig, um mit Grundrechten auf eine Stufe gestellt zu
werden.  Entweder wollen wir wirklichen Grundrechtsschutz oder neue
Gummiparagrafen, nicht beides.

--
 Hartmut Pilch                            http://a2e.de/phm
 Vizevorsitzender FFII e.V.               http://a2e.de/ffii
 Schutz der Wissensökonomie vor juristischer Überregulierung

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