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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



* Holger Voss:

> Welches Interesse soll ich (bzw. sollen wir) haben, dass persönliche
> Daten (auch ohne ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen) öffentlich
> verfügbar sind?

Demokratische Prozesse benötigen Transparenz. Datenschutz (und auch
sonstiger Geheimschutz) haben sich ggf. funktionierenden
demokratischen Prozessen unterzuordnen.

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