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Re: Fernmeldeverkehrs/Kryptogesetz



				Erwin Marschewski
                                 01.04.1997

Schlechter Scherz,sehr schlechter...

Auch Netze geschlossener Benutzergruppen (corporate networks), z. B.
innerhalb von Konzernen, müssen jedoch überwachbar sein, so daß eine
entsprechende Erweiterung der Eingriffsnormen geboten ist.

Daimler Benz,DB und Co. werden begeistert sein.

Die Betreiber von Satellitenkommunikation werden nicht in allen Staaten 
Bodenstationen unterhalten. Deshalb ist sicherzustellen,  daß die 
Sicherheitsbehörden im Inland einen Adressaten für Überwachungsanordnungen 
erhalten.

Was davon zu halten ist...
Da kann man nur auf die innere Zerstrittenheit des EU hoffen.Was
allerdings passiert,wenn der Betreiber ausserhalb der EU oder den USA
sitzt,haben sich die Herrschaften wohl noch nicht ueberlegt.
"Beruehmt" sind z.B. diese Terminboersengeschaefte;Betreibergesellschaft
sitzt auf den Bahamas...


Ich bin ja mal gespannt,was fuer eine Antwort ich von Edmund Stoiber bzgl.
Kryptoregulierung bekomme (Mailaktion der JU-Bayern)

Gruss Thorsten