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Re: Urheberrecht: Ganz und gar boese?



On Wed, May 12, 1999 at 02:50:19PM +0200, Martin Rost wrote:
...
> Noch mal mein Argument: Urheberrechtlichen Schutz zu beanspruchen ist
> nur als Gewaltakt denkbar, indem diejenigen ausgebeutet werden, die
> diesen Schutz nicht beanspruchen (koennen z.B. weil sie laengst tot

NACK zu "nur als Gewaltakt".
GNU heisst deshalb GNU is Not Unix, um den "ueblichen" o.a. Gewaltakt
abzuwehren. Genau deshalb ist Dein "nur" im o.a. Kontext grunzfalsch.

Fuer mich kam die Erleuchtung von Rigo (TM), der mir erklaerte, dass
GNU GPL _ein_ (rpt: ein) Versuch sei, die germanische geistige Allmende
der freien Geister mit den Mitteln des roemischen Rechts zu wahren
(rpt: wahren).

...
> sind). Dieser Gewaltakt ist gut getarnt. Du koenntest fuer jeden
> eigenen originellen Gedanken gar nicht die faelligen Lizenzgebuehren
> bezahlen (man denke allein an die Erfindung der Null), wenn sich

Einer der Zeitungsartikel, auf die ich stolz bin, ist einer in der
Wochenendbeilage der Thueringer Allgemeinen mit der Ueberschrift
"Das Verbot der Null hat keinen Zweck" vor ein paar Jahren.
Darin beschrieb ich, dass das Verbot der Kryptographie aehnlich
fortschrittshemmend ist wie das Verbot der Null durch den roemischen
Kaiser, um "Rechenverbrechen" (Computerkriminalitaet im alten Rom)
auf dem Markt zu verhindern. Der damalige Verbotsgrund war, dass man
angeblich mit arabischen Zahlen auf dem roemischen Marktplatz viel
mehr betruegen koenne als mit den roemischen Zahlen. Dabei steht
der Begriff "einem ein X fuer ein U vormachen" fuer die Faelschung
von fuenf und zehn auf Wachstaefelchen.
Jeder Fortschritt hat auf Pferdefuesse, aber das Beharren auf dem
Althergebrachten vermeidet diese eben nicht.

Und Lizenzgebuehren fuer e=mc(Quadrat) gibt es nicht, weil es
einen Unterschied gibt zwischen Erfindung und Entdeckung.
Dass insbesondere kapitalkraeftige Kreise versuchen, diesen
Unterschied zu verwischen, ist ein wichtiges Thema.
Der Unterschied ist nicht immer zweifelsfrei aufloesbar, aber
sehr wohl kommunizierbar - als strittige Fragensammlungen, die
Anregungen gibt fuer die Problemlagen.

...
> denke, es wird ein Urheberrecht entstehen muessen, das mehr
> kollektive Elemente der Zurechnung, womoeglich den Wegfall von
> individueller Zurechnung ueberhaupt?, enthalten muss. 

Mir ist das Prinzip "name the source" wichtiger.

Wer "credits" weglaesst oder wer - wie auf dem Chaos Communication
Congress 1998 - waehrend der "credits" beim Abspann eines Filmes
bereits aufsteht und rausrennt, der hat es nicht begriffen.
Ich bin deshalb nach der Filmvorfuehrung von "23" hochgerannt zu
demjenigen, der das Licht bereits waehrend der "credits" anschaltete
und habe ihn beschimpft, weil er als IMO kulturell niedriges Wesen
gehandelt hat und sein Argument, es sei ein Sicherheitsrisiko, wenn
die Deppen im Dunkeln rumrennen, fand ich minder bedeutsam.

Btw. ist mir sehr wohl bekannt, dass insbesondere bei US-Filmen die
"credits" oft auch Luegen enthalten, weil aufgrund (boese verkuerzt)
von 630-DM-Regelungen die wirklich bedeutsamen Menschen verschwiegen
werden muessen.

wau