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[NEU] XMLJUR-L: XML als Dokumentenaustauschstandard in der Rechtspflege
- To: debate@fitug.de
- Subject: [NEU] XMLJUR-L: XML als Dokumentenaustauschstandard in der Rechtspflege
- From: "Axel H Horns" <horns@t-online.de>
- Date: Mon, 25 Oct 1999 10:19:08 +0200
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Comments: Sender has elected to use 8-bit data in this message. If problems arise, refer to postmaster at sender's site.
- Organization: PA Axel H Horns
- Reply-to: horns@t-online.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
NEU: Mailing-Liste XMLJUR-L
1. Formalien
Die Mailing-Liste XMLJUR-L steht ab sofort fuer Diskussionen von
Themen im Umkreis der Problematik
"XML als offener Dokumentenaustauschstandard in der Rechtspflege"
zur Verfuegung. Dabei werden bei der Normalversion XMLJUR-L die
Postings unmittelbar nach Eingang verschickt, wohingegen die Digest-
Version XMLJUR-L-DIGEST alle Beitraege eines Tages sammelt und in
Gestalt eines Digest zustellt. Zum Eintragen der eigenen e-Mail-
Adresse in den Listenverteiler bitte eine e-mail
an
majordomo@listservice.net
mit dem Body
subscribe xmljur-l
oder
subscribe xmljur-l-digest
senden. Zum Austragen aus der Liste bitte entsprechend eine e-Mail an
majordomo@listservice.net
mit dem Body
unsubscribe xmljur-l
oder
unsubscribe xmljur-l-digest
Die Liste ist unmoderiert. Zum Schutz gegen Spam-Angriffe kann jedoch
nur von denjenigen e-Mail-Adressen aus in die Liste geschrieben
werden, die auch in den Listenverteiler eingetragen sind. Der
Listenprozessor ist so konfiguriert, dass das Kommando "WHO", mit dem
ein Verzeichnis aller Listenteilnehmer ausgelesen werden kann,
gesperrt ist und ausschliesslich dem Listenverwalter fuer
administrative Zwecke zur Verfuegung steht. Damit ist sichergestellt,
dass die Adressenliste nicht von Internet-Adressenhaendlern
ausgelesen werden kann.
Es wird davon ausgegangen, daß in der Liste hauptsaechlich
deutschsprachige Postings distributiert werden; allerdings wird
vorausgesetzt, dass auch englischsprachige Texte rezipiert werden
koennen.
Durch das Initiieren des Subskriptionsvorganges willigt der
Listenteilnehmer konkludent in die automatische Distribution seiner
Beitraege an die uebrigen Listenteilnehmer ein und verspricht, sich
an die uebliche Netiquette fuer Mailing-Listen zu halten, d.h.
insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte einzuspeisen. Es besteht
kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Liste; insbesondere kann die
Liste jederzeit ohne Ankuendigung eingestellt werden.
2. Adressatenkreis
Die Mailing-Liste XMLJUR-L wendet sich insbesondere an
a) Rechts- und Patentanwaelte,
b) Mitarbeiter von Rechts- und Patentabteilungen in Unternehmen,
c) Richter und andere Angehoerige von Gerichten,
d) Mitarbeiter aus Behoerden (z.B. Patentaemter),
e) einschlaegige Softwarefirmen,
f) Universitaetsangehoerige in einschlaegigen Forschungsbereichen, und
g) sonstige Interessierte.
3. Themenbereiche
Die Liste XMLJUR-L ist allen Aspekten der Anwendung von XML als
Dokumentenaustauschformat in der Rechtspflege gewidmet. Insbesondere
koennen angesprochen werden:
a) Anwendungen von XML beim Dokumentenaustausch zwischen Gerichten
und/oder Aemtern einerseits und Beteiligten bzw deren Anwaelten
andererseits ("Electronic court filing");
b) Anwendungen von XML beim Dokumentenaustausch zwischen Anwaelten
untereinander, insbesondere im Zuge der Abwicklung von
Korrespondenzmandaten, aber auch bei Zustellungen an den Vertreter
des Gegners; und
c) Anwendungen von XML beim Dokumentenaustausch zwischen Beteiligten
und deren Anwaelten, insbesondere im Zusammenhang mit der Beratung
und Vertretung von Wirtschaftsunternehmen,
d) Probleme im Zusammenhang mit XML-Autorenwerkzeugen,
e) Probleme im Zusammenhang mit XML-Darstellungskomponenten,
f) Probleme im Zusammenhang mit digitalen Signaturen bei
XML-Dokumenten,
g) Probleme im Zusammenhang mit der Standardisierung bzw. Normung von
bereichsspezifischen DTDs
h) Probleme im Zusammenhang mit der Einbindung von XML-basierten
Konzepten in die Kanzlei-DV, in die Unternehmens-DV bzw. die Amts-
oder Gerichts-DV.
4. Zum Hintergrund
Am 22./23. Oktober 1999 fand in Muenchen die "IT-Anwaltskonferenz
1.0" der "Arbeitsgemeinschaft Informationstechnik im Deutschen
Anwaltverein" statt. Gegenstand der Vorträge und Diskussionen war
unter anderem der elektronische Dokumentenaustausch zwischen dem
Anwalt auf der einen Seite und Mandanten, Gerichten, Aemtern und
Korrespondenzkollegen auf der anderen Seite. Der Ausgangszustand
laesst sich dadurch beschreiben, dass der elektronische Austausch von
Dokumenten derzeit noch vorwiegend durch Uebersendung von Textdateien
im Format populaerer Textverarbeitungssysteme stattfindet. Hierbei
zeigen sich jedoch einige gravierende Maengel:
a. Die Semantik der in der Textdatei codierten digitalen Daten ist
nicht hinreichend praezise festgelegt. Die interne Zuordnung der das
zu uebermittelnde Dokument bildenden Schriftzeichen zu den einzelnen
Bits der Textdatei ist haeufig nicht einmal vom Hersteller der
proprietaeren Textverarbeitungssoftware offengelegt. Viele
Textverarbeitungsprogramme erlauben beispielsweise die Einbettung von
Programmfragmenten, sogenannten "Makros", in die Textdateien, wodurch
die Semantik der Textdateien vollends verdunkelt wird. Im Ergebnis
kann sich der Absender einer von einem gaengigen
Textverarbeitungssystem erzeugten Textdatei nicht sicher sein, dass
die Darstellung auf dem Bildschirm oder Drucker des Empfaengers genau
dieselben Schriftzeichen reproduziert, die er vor dem Absenden in das
Dokument eingefuegt zu haben glaubt. Verschaerft wird dieser Befund
noch dadurch, dass manche Hersteller proprietaerer
Textverarbeitungssoftware die Zuordnungsvorschrift von eingegebenen
Schriftzeichen zu Bitstrukturen in der Textdatei von Programmversion
zu Programmversion oder sogar je nach Distributionsgebiet aendern.
b. Die in die Textdateien einfuegbaren Makros koennen u.a. dazu
missbraucht werden, schaedliche Wirkungen ausuebende "Makroviren" in
Textdateien einzuschleusen. Durch dieses Phaenomen stoesst die e-Mail-
Uebermittlung von Textdateien bekannter Textverarbeitungsprogramme
bereits heute in der Praxis oft auf starke Vorbehalte.
c. Beim Dokumentenaustausch in der Rechtspflege kommt es
moeglicherweise durchweg nicht auf das *Layout* von Dokumenten,
sondern vielmehr auf deren *Struktur* an. Daher erscheinen
Textverarbeitungsprogramme als Layoutbeschreibungssysteme auf einer
sehr prinzipiellen Ebene als Medium zur Standardisierung von
Dokumentenaustauschformaten ungeeignet zu sein.
Demgegenueber ist es moeglich, mittels XML die *innere Struktur*
eines Dokumentes unabhaengig von dessen Layout zu beschreiben.
Allerdings sind XML-faehige Programme - im Gegensatz zu reinen
Textverarbeitungsprogrammen - noch in einem recht fruehen Stadium
iher Entwicklung, und auch die technischen Implikationen des XML-
Einsatzes in der Rechtspflege sind weithin noch unausgeleuchtet.
5. Wichtige Links
http://www.w3.org/XML/
http://www.infotek.no/sgmltool/guide.htm
http://www.heise.de/ix/raven/Web/xml/
http://gsulaw.gsu.edu/gsuecp/CourtFilings/CourtFilingsContents.htm
Axel H Horns