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[NEU] XMLJUR-L: XML als Dokumentenaustauschstandard in der Rechtspflege



   NEU: Mailing-Liste XMLJUR-L

1. Formalien

Die Mailing-Liste XMLJUR-L steht ab sofort fuer Diskussionen von 
Themen im Umkreis der Problematik

   "XML als offener Dokumentenaustauschstandard in der Rechtspflege"

zur Verfuegung. Dabei werden bei der Normalversion XMLJUR-L die 
Postings unmittelbar nach Eingang verschickt, wohingegen die Digest-
Version XMLJUR-L-DIGEST alle Beitraege eines Tages sammelt und in 
Gestalt eines Digest zustellt. Zum Eintragen der eigenen e-Mail-
Adresse in den Listenverteiler bitte eine e-mail
an

   majordomo@listservice.net

mit dem Body

   subscribe xmljur-l

oder

   subscribe xmljur-l-digest

senden. Zum Austragen aus der Liste bitte entsprechend eine e-Mail an

   majordomo@listservice.net

mit dem Body

   unsubscribe xmljur-l

oder

   unsubscribe xmljur-l-digest

Die Liste ist unmoderiert. Zum Schutz gegen Spam-Angriffe kann jedoch 
nur von denjenigen e-Mail-Adressen aus in die Liste geschrieben 
werden, die auch in den Listenverteiler eingetragen sind. Der 
Listenprozessor ist so konfiguriert, dass das Kommando "WHO", mit dem 
ein Verzeichnis aller Listenteilnehmer ausgelesen werden kann, 
gesperrt ist und ausschliesslich dem Listenverwalter fuer 
administrative Zwecke zur Verfuegung steht. Damit ist sichergestellt, 
dass die Adressenliste nicht von Internet-Adressenhaendlern 
ausgelesen werden kann.  

Es wird davon ausgegangen, daß in der Liste hauptsaechlich 
deutschsprachige Postings distributiert werden; allerdings wird 
vorausgesetzt, dass auch englischsprachige Texte rezipiert werden 
koennen.

Durch das Initiieren des Subskriptionsvorganges willigt der 
Listenteilnehmer konkludent in die automatische Distribution seiner 
Beitraege an die uebrigen Listenteilnehmer ein und verspricht, sich 
an die uebliche Netiquette fuer Mailing-Listen zu halten, d.h. 
insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte einzuspeisen. Es besteht 
kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Liste; insbesondere kann die 
Liste jederzeit ohne Ankuendigung eingestellt werden.

2. Adressatenkreis

Die Mailing-Liste XMLJUR-L wendet sich insbesondere an

a) Rechts- und Patentanwaelte,
b) Mitarbeiter von Rechts- und Patentabteilungen in Unternehmen,
c) Richter und andere Angehoerige von Gerichten,
d) Mitarbeiter aus Behoerden (z.B. Patentaemter),
e) einschlaegige Softwarefirmen, 
f) Universitaetsangehoerige in einschlaegigen Forschungsbereichen, und
g) sonstige Interessierte.

3. Themenbereiche

Die Liste XMLJUR-L ist allen Aspekten der Anwendung von XML als 
Dokumentenaustauschformat in der Rechtspflege gewidmet. Insbesondere 
koennen angesprochen werden:

a) Anwendungen von XML beim Dokumentenaustausch zwischen Gerichten 
und/oder Aemtern einerseits und Beteiligten bzw deren Anwaelten 
andererseits ("Electronic court filing");

b) Anwendungen von XML beim Dokumentenaustausch zwischen Anwaelten 
untereinander, insbesondere im Zuge der Abwicklung von 
Korrespondenzmandaten, aber auch bei Zustellungen an den Vertreter 
des Gegners; und

c) Anwendungen von XML beim Dokumentenaustausch zwischen Beteiligten 
und deren Anwaelten, insbesondere im Zusammenhang mit der Beratung 
und Vertretung von Wirtschaftsunternehmen,

d) Probleme im Zusammenhang mit XML-Autorenwerkzeugen,

e) Probleme im Zusammenhang mit XML-Darstellungskomponenten,

f) Probleme im Zusammenhang mit digitalen Signaturen bei
   XML-Dokumenten,

g) Probleme im Zusammenhang mit der Standardisierung bzw. Normung von
   bereichsspezifischen DTDs

h) Probleme im Zusammenhang mit der Einbindung von XML-basierten
   Konzepten in die Kanzlei-DV, in die Unternehmens-DV bzw. die Amts-
   oder Gerichts-DV.

4. Zum Hintergrund

Am 22./23. Oktober 1999 fand in Muenchen die "IT-Anwaltskonferenz 
1.0" der "Arbeitsgemeinschaft Informationstechnik im Deutschen 
Anwaltverein" statt. Gegenstand der Vorträge und Diskussionen war 
unter anderem der elektronische Dokumentenaustausch zwischen dem 
Anwalt auf der einen Seite und Mandanten, Gerichten, Aemtern und 
Korrespondenzkollegen auf der anderen Seite. Der Ausgangszustand 
laesst sich dadurch beschreiben, dass der elektronische Austausch von 
Dokumenten derzeit noch vorwiegend durch Uebersendung von Textdateien 
im Format populaerer  Textverarbeitungssysteme stattfindet. Hierbei 
zeigen sich jedoch einige gravierende Maengel:  

a.	Die Semantik der in der Textdatei codierten digitalen Daten ist 
nicht hinreichend praezise festgelegt. Die interne Zuordnung der das 
zu uebermittelnde Dokument bildenden Schriftzeichen zu den einzelnen 
Bits der Textdatei ist haeufig nicht einmal vom Hersteller der 
proprietaeren Textverarbeitungssoftware offengelegt. Viele 
Textverarbeitungsprogramme erlauben beispielsweise die Einbettung von 
Programmfragmenten, sogenannten "Makros", in die Textdateien, wodurch 
die Semantik der Textdateien vollends verdunkelt wird. Im Ergebnis 
kann sich der Absender einer von einem gaengigen 
Textverarbeitungssystem erzeugten Textdatei nicht sicher sein, dass 
die Darstellung auf dem Bildschirm oder Drucker des Empfaengers genau 
dieselben Schriftzeichen reproduziert, die er vor dem Absenden in das 
Dokument eingefuegt zu haben glaubt. Verschaerft wird dieser Befund 
noch dadurch, dass manche Hersteller proprietaerer 
Textverarbeitungssoftware die Zuordnungsvorschrift von eingegebenen 
Schriftzeichen zu Bitstrukturen in der Textdatei von Programmversion 
zu Programmversion oder sogar je nach Distributionsgebiet aendern.   

b.	Die in die Textdateien einfuegbaren Makros koennen u.a. dazu 
missbraucht werden, schaedliche Wirkungen ausuebende "Makroviren" in 
Textdateien einzuschleusen. Durch dieses Phaenomen stoesst die e-Mail-
Uebermittlung von Textdateien bekannter Textverarbeitungsprogramme 
bereits heute in der Praxis oft auf starke Vorbehalte.

c. Beim Dokumentenaustausch in der Rechtspflege kommt es 
moeglicherweise durchweg nicht auf das *Layout* von Dokumenten, 
sondern vielmehr auf deren *Struktur* an. Daher erscheinen 
Textverarbeitungsprogramme als Layoutbeschreibungssysteme auf einer 
sehr prinzipiellen Ebene als Medium zur Standardisierung von 
Dokumentenaustauschformaten ungeeignet zu sein.

Demgegenueber ist es moeglich, mittels XML die *innere Struktur* 
eines Dokumentes unabhaengig von dessen Layout zu beschreiben. 
Allerdings sind XML-faehige Programme - im Gegensatz zu reinen 
Textverarbeitungsprogrammen - noch in einem recht fruehen Stadium 
iher Entwicklung, und auch die technischen Implikationen des XML-
Einsatzes in der Rechtspflege sind weithin noch unausgeleuchtet.

5. Wichtige Links

  http://www.w3.org/XML/

  http://www.infotek.no/sgmltool/guide.htm

  http://www.heise.de/ix/raven/Web/xml/

  http://gsulaw.gsu.edu/gsuecp/CourtFilings/CourtFilingsContents.htm


Axel H Horns