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Re: Juristischer Aufsatz ueber GPL



>>>>> Martin Rost writes:

    > Doch wenn kuenstlerisch gemeinte Kommunikation in eine
    > andere, nicht-kuenstlerisch orientierte Kommunikation,
    > so wie sie meiner Ansicht nach in dieser Liste der
    > Fall ist, "dazwischenfunkt", dann sollte ein
    > kuenstlerisch gemeinter Beitrag zumindest als ein
    > solcher ausgeflaggt sein. 

Ob einzelne Beiträge künstlerisch gemeint sind, weiß ich
nicht. Kunst diente mir nur als ein Gegenbeispiel zu Deiner
allgemein gehaltenen Aussage.

Die Forderung nach Kennzeichnung (Diskurs-Markup?) von
Beiträgen geht jedoch genau in die Richtung, die ich für
problematisch halte. Damit begänne ein Kodex für den Sender
im Medium Mailing-Liste. Bislang fällt allein den Empfängern
die Aufgabe zu, Beiträge einzuordnen, zu bewerten. Den
Sendern stehen damit fast alle Freiheiten zur Verfügung. Das
würde ich nicht ändern wollen.

                        Patrick

-- 
Das Messer kam geflogen, traf ganz genau den bezeichneten Punkt
und fuhr durch den Muskel, diesen anspießend, in den Sargdeckel.