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Re: Heise News-Ticker: Richter: Versteigerung im Web ist keine Auktion
On Tue, Jan 25, 2000 at 03:06:07PM +0100, Arne Brand wrote:
> Moin,
>
> on 24 Jan 00, at , Rigo Wenning <rigo@fitug.de>
> wrote with the subject Re: Heise News-Ticker: Richter: Ver:
>
> > Ich halte das mitnichten fuer ein Fehl-Urteil. Ich halte die
> > Bedingungen von ricardo.de fuer nicht durchdacht. Auch Zeitungs-
> > anzeigen sind nur eine Einladung zur Abgabe eines Angebots an
> > den Inserenten. In Frankreich geht es andersrum. Dort ist eine
> > Annonce ein Angebot, was enorme juristische Schwierigkeiten nach sich
> > zieht (z.B. dass 20 Leute laut JA zur Anzeige sagen, der Vertrag ist
> > zustandegekommen, aber wer bekommt die Sache?)
> Die Problemlage ist aber auf die Internetversteigerungen nicht
> übertragbar, weil es genau _eine_ Person gibt, die das Ding
> ersteigert hat und nicht wie bei einer Zeitungsannonce mehrere. Aus
> diesem Gesichtspunkt betrachtet ist das Urteil völlig fehl am Platze.
> Vielleicht hätte sich der Richter einfach mal vor seinen Computer
> setzen und sich schlau machen sollen. Ich finde, daß sich Recht an
> Realitäten zu orientieren hat und Online-Auktionen sind nun einmal
> eine zunehmende Realität.
> Rechtsstaat heißt Rechtssicherheit zu schaffen und keine Grauzonen!
Ich habe das nur als Beispiel genannt. Es gibt, wie im vorliegenden
Fall, Probleme bei der Annahme, Dauer und Ernsthaftigkeit und
Beweis des Angebots. Niemand verbietet den Auktionshaeusern, einen
Vertrag mit dem Anbieter zu schliessen, der verpflichtend ist. Wenn
es nur ein Test-Angebot ist, dann ist die Folgerung des Richters
juristisch zwingend und dogmatisch wohlkalkuliert. Dein Argument
mit den Realitaeten stimmt einfach nicht, sonst muessten wir in
der Muenchner Innenstadt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von
80km/h einfuehren..... Recht hat auch was positivistisches, wenn
es auch heute zuviel ist fuer meinen Geschmack.
>
> > Meiner Ansicht nach kann der Mensch sich eventuell seine Kosten
> > bei ricardo.de wiederholen, weil die was versprochen haben. Das
> > waere ein interessantes juristisches Problem, die Anspruchs-
> > grundlage zu finden... Ich denke eventuell an Prospekthaftung
> > oder culpa in contrahendo.
> cic? Wie sollte das Auktionshaus in die Vertragsanbahnung zwischen
> den beiden hineinkommen? Weil es den virtuellen Tauschplatz bereit
> gestellt hat?
Aber sicher. Wenn man Auktion dranschreibt und es ist Anzeigenteil
(sogar ein besonders wilder) drin, dann ist das ein Problem.
Die liefern schliesslich eine Art Boerse und geben den Rahmen
vor. Stell Dir vor, der Autohaendler haette das auf einer
Plakatwand vor seinem Betrieb ausgehaengt: Er waere wohl wegen
unlauteren Wettbewerbs von einem Konkurrenten abgemahnt worden,
wenn das nicht reel ist.....
Gruss
Rigo