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Re: Termin bei TCP/IP wegen Internet-Filterung



Rigo Wenning schrieb:

> > Ist letztlich völlig wo die Wirkung erzielt wird egal.
> > Es bleibt bei einem kommunikativen Vorgang.
> 
> Eben nicht. Das BVerfG hat da sehr fein unterschieden. Schau
> Dir mal die Rechtsprechung zu den ganzen DDR-Zeitungen an. Damals
> war genauso eine Hexenjagd im Gange. Ich glaube es ist der 27.
> Band. Den Rezipienten am Empfang hindern ist einfach noch einen
> Schritt weiter. 

Aber halt leider nicht Zensur, da die Sender bezogen "wirken" soll.
Der Gedanke einer einheitlichen Kommunikationsfreiheit kombiniert
Informationsfreiheit (Volksempfänger) und Meinungsfreiheit i.w.S.
("Zensur").

>Denk an die Nazis und den Volksempfaenger...

Wie drücke ich es akademisch aus ? Meinen Doktorvater rührt der Schlag
:-)
 
> Was ist z.B. Wenn das MP3 in irgendeinem Staat legal ist und
> dort verteilt werden darf? Darf man dann von Deutschland aus
> nicht mehr zugreifen? Die Entscheidung des BVerfG enthaelt
> viele Antworten zu diesen Fragen....

Dann haben wir ein Drittwirkungsproblem. Man wird letztlich nicht umhin
kommen so eine Art "positive Internetordnung" zu schaffen. Wie wehrt man
sich dagegen, dass man von PRO7 nicht informiert wird? Oder gar
Desinformation? Solls der Markt halt richten - die Meinung habe ich am
häufigsten gefunden...

> > 1. Man muss das Zensurverbot im GG etwas erweitern, sprich modernisieren
> > (schwer)
> 
> Halte ich nicht fuer den richtigen Ansatzpunkt, wie die Erfahrung
> mit free-speech-hype in US zeigt...

Verstehe ich jetzt nicht. Die Amis haben keine Dogmatik und kein echtes
Zensurverbot, sondern müssen alles aus ihrem First ammendment
deduzieren. Wenn Zensur nicht mehr nur ein präventives Verbot mit
Erlaubnisvorbehalt ist, kann ich die Verfassung endlich wieder mit Leben
erfüllen. 

Bei uns brauche ich erst die Schranke für den Staat (schadet sowieso
nicht...), dann kann ich "vertikal" arbeiten. Ich denke _nach_ Schritt 2
an eine "Drittwirkung des (erweiterten) Zensurverbotes".

> Das ist Voelkerrecht und beruht meist auf dem Territorialprinzip. Wo
> es zu offen verletzt wird, ein Rechtsimperialismus entsteht, den
> Deutschland in der xs4all-affaire voll gezeigt hat, dort wird es dann
> irgendwann voelkerrechtswidrig. Das solltest Du aber besser wissen...

Ehrlich, ich arbeite gerade ein wenig im Teich. 

> Darum geht es doch gar nicht. Es geht nicht um das Vorfeld, es
> geht darum, welche Auswirkungen es hat, wenn das System in einem
> konkreten Fall anschlaegt, welche Missbrauchsgefahren mit solch
> einem System verbunden sind etc...

Nur kann ich ein System angreifen, weil es Grundrechte verletzten
könnte? Da sind wir dogmatisch im Bereich Kernkraft und Gentechnik und
staatliche Sicherungspflichten. Ob die Sicherungspflicht sich zum Verbot
verdichtet, halte ich für fragwürdig. Klappt nur, wenn man zeigen kann,
dass die Technik so riskant ist wie zum Beispiel Gentechnik oder
Kerntechnik....statt der Gesundheit (wobei da ja immer übertrieben wird)
triffts jetzt die kommunikative Freiheit (wo bislang untertrieben wird,
was solange von mp3s gesprochen wird verständlich ist). Ich baue es
irgendwo ein...

> Interessante Frage, wenn die Maschine Kenntnis nimmt, nimmt
> dann auch der Verantwortliche Kenntnis?

Das "Beobachtet-werden" die "Zersetzung des Vertrauens in ein Medium" -
ich fürchte ein AOL User fühlt sich nicht "beäugt".
 
> > Aber selbst dann wird es verdammt _schwierig_, eine _Verletzung_ der
> > Kommunikationsfreiheit zu begründen.  

> Ich teile sie in die Meinungsfreiheit und die Rezipientenfreiheit.

S.o.: Ein synergetischer Schutzeffekt ist nicht zu verachten --> 5+4+10
= K-Freiheit. Stell Dir vor ich kann das Zensurverbot als
Schranken-Schranke für 10 einsetzen... 

> Ich will alles in Deutschland abrufen koennen, was in der Welt legal
> ist und allgemein zugaenglich. Das und nicht weniger garantiert mir
> das Grundgesetz. An Dir, hinter diesen Wortlaut zurueckzufallen...

Nein, da sind wir uns einig. Ein Mißverständnis...

> Gegenargument: Es handelt sich nicht um personenbezogene Daten,
> da die Person weder identifiziert wird, noch irgendwelche
> Verbindungen dazu hergestellt werden... Vorbehaltlich des
> loggens von IP-Nummer, dann Streit

Ja, leider...aber vielleicht findet sich ein Mißbrauchspotenzial.
 
> Was bedeutet Anspruch auf Internet juristisch? AGBG? Nichtleistung,
> Falschleistung? Wenn ich nur AOL bekomme, ist das dann Internet?
> Oder reicht ein Intranet unter IP? Zivilrechtler streiten sich
> aber lieber ueber Domain-Namen....

Ja, in der neuen MMR ist ein Aufsatz eines AOL-Juristen, der hübsch
zwischen der internen Netzebene und der Meta-Ebene des Internet
unterscheidet. Die interne Netz"provider"ebene sieht er als absolute
Machtbasis (von Admins Gnaden sozusagen). Hüsch, dass die das mal
zugegeben. Motto: Boris sieht was ich will. Ich meine Boris, braucht die
Drittwirkung...

> Angenommen, er hat Anspruch auf Internet. Wenn ein Leistung
> unterbleibt, brauchst Du doch irgendeine Rechtfertigung. Dein
> Vermieter kann Dich doch auch nicht in jedem Moment vor die
> Tuer setzen. Wenn ich was nicht bekomme, will ich das wissen
> und wissen warum? + Argument schwarze Sherrifs. Entspricht
> es noch meinem Vertrag?

Dann müßte man mal definieren was ein "Internetzugang" als vertragliche
Leistung überhaupt ist. Vorher müßte man mal beschreiben was eigentlich
das "freie Internet" ist. Die theoretisch unendliche Meta-Ebene oder nur
ein Zerrbild der Meta-Ebene in den Schranken der Providermacht?

Leider ist es m.E. nur ein theoretischer Vorteil, wenn unter der
AOL-Anzeige mit Sternchen steht:"Die Leistung beinhaltet nicht den
Zugang zum Internet, sondern nur zur AOL-Content-Version des Internet"
;-) 

> Drittwirkung via Generalklauseln. Du hast es oben angedeutet.

Äh, ja, leider eher ein akademisch-theoretischer Ansatz. Man müßte einen
Providervertrag besser: Internetdienstleistervertrag im Lichte der
Kommmunikationsfreiheiten auslegen - zu einer Aufklärungspflicht wird es
hoffentlich reichen.

> Meine Frage lautet immer, kaeme RPS als Gesetz im Bundestag durch?
> Als Gesetz muss es mit dem GG konform sein.

Was soll geregelt werden? Lass uns doch mal den Inhalt eines solchen
Gesetzes überlegen! Meinst Du einen staatlichen Filter (wohl nein) oder
ein "Gesetz zur Regelung des Providerwesens", eine Ergänzung zum IuKDG,
also ähnlich Rundfunkvorschriften für private mit Binnenpluralität,
Aufklärungspflichten, Kontrollgremien? 

Wo soll ein Gesetz die Materie angreifen? Im TK-Bereich oder im
Rundfunk/Contentbereich? Auf die Generalklauseln will ich mich nicht
verlassen....


> Ich rede nicht von einem rechtswidrigen Download. Wo steht geschrieben,
> dass ich nicht empfangen darf, was in irgendeinem Land der Erde legal
> ist? 

Stimmt.

Gruss
Sierk