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Re: Termin bei TCP/IP wegen Internet-Filterung



On Wed, Mar 22, 2000 at 09:40:34AM +0100, Sierk Hamann wrote:
> Rigo Wenning schrieb:
> 
> > Drittwirkung via Generalklauseln. Du hast es oben angedeutet.
> 
> Äh, ja, leider eher ein akademisch-theoretischer Ansatz. Man müßte einen
> Providervertrag besser: Internetdienstleistervertrag im Lichte der
> Kommmunikationsfreiheiten auslegen - zu einer Aufklärungspflicht wird es
> hoffentlich reichen.

Wieso, wenn Du einen Vertrag auslegen musst (z.B. was ist Internet?)
oder AGB, dann spielt das meiner Ansicht schon eine Rolle. Ich wurde 
im Spiegel von Christiane Schulzki-Haddouti leider nur so verkuerzt 
wiedergegeben, dass normale Juristen mich fuer einen Spinner halten 
muessen.
> 
> > Meine Frage lautet immer, kaeme RPS als Gesetz im Bundestag durch?
> > Als Gesetz muss es mit dem GG konform sein.
> 
> Was soll geregelt werden? Lass uns doch mal den Inhalt eines solchen
> Gesetzes überlegen! Meinst Du einen staatlichen Filter (wohl nein) oder
> ein "Gesetz zur Regelung des Providerwesens", eine Ergänzung zum IuKDG,
> also ähnlich Rundfunkvorschriften für private mit Binnenpluralität,
> Aufklärungspflichten, Kontrollgremien? 

Ich meine eine Haftungsklausel wie Par. 5 Abs 4 TDG. Der Provider 
des Empfaengers! haftet dafuer, dass nix an die Augen/Ohren etc 
seiner Clientel dringt. Das ist systemfremd und gefaehrlich.
Ich habe nie bestritten, dass das deutsche Recht fuer solche Provider 
gilt, die hier Dinge aussenden. (Hosting etc.) Wenn Du alles in 
den Topf Kommunikation wirfst entsteht nicht 5+4+10, es entsteht 
10-5-4 fuer den Rezipienten. Letztlich versuchst Du Teile der 
Freiheit des Rezipienten auch auf den Sender zu uebertragen, um 
den Sender zu staerken und weil die Unterscheidung so schwierig 
ist. Ein Techniker kann Dir aber sehr genau sagen, wann es upload 
und wann es download ist.
> 
> Wo soll ein Gesetz die Materie angreifen? Im TK-Bereich oder im
> Rundfunk/Contentbereich? Auf die Generalklauseln will ich mich nicht
> verlassen....

Das Problem ist hier wohl die Konvergenz. Sie greifen im TK-Bereich 
ein, um Probleme des Content zu loesen. Stell' Dir vor im Radio 
wuerde es immer 'uuups' machen, wenn Elmi ein unflaetiges Wort von 
sich gibt. Das wuerde von der Telekom arrangiert, die den content 
vom Studio auf die Sendeanlage transportiert.
> 
> > Ich rede nicht von einem rechtswidrigen Download. Wo steht geschrieben,
> > dass ich nicht empfangen darf, was in irgendeinem Land der Erde legal
> > ist? 
> 
> Stimmt.

Genau das macht aber RPS, es uebertraegt die deutsche Rechtslage 
auf ein globales Medium und auf die Grenzen. XS4ALL war genau 
dieser Fall, denn in den Niederlanden war die Radikal noch legal.
Damit der Filter wirklich Sinn macht, muessten Sie das MP3 ueberall 
verbieten lassen. Ansonsten kaemen wir zum deutschen Prinzip, 
dass alles verboten ist, was nicht erlaubt ist, oder besser, 
in dubio contra MP3.

Gruss

Rigo