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Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien
- To: "'debate@fitug.de'" <debate@fitug.de>
- Subject: Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien
- From: "Vigelius, Christoph" <christoph.vigelius@sap.com>
- Date: Wed, 12 Apr 2000 10:37:21 +0200
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http://www.ftd.de/tm/in/FTD955516732527.html
Aus der FTD vom 12.4.2000
Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien
Internetdienste müssen künftig Schadenersatz leisten, wenn über sie
Raubkopien von Musiktiteln besorgt werden. Das Münchner Landgericht hat
in einem Musterprozess gegen AOL entschieden, dass die Online-Dienste
haften.
"Das Urteil ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung von Urheberrechten im
Netz",
sagt der Sprecher der Verwertungsgesellschaft Gema, Hans-Herwig Geyer.Bevor
es
das Internet gab, war die Rechtslage für Musikverlage, Fotografen und
Filmemacher
einfach: Sie konnten Schadenersatz verlangen, wenn jemand unerlaubt ihre
CDs, Fotos
und Filme nutzte, oder sie konnten die Benutzung - anders als bisher im
World Wide
Web - sogar ganz verbieten.
Das noch unveröffentlichte Urteil (Az: 7 O 3625/98), das der Financial Times
Deutschland vorliegt, hat große Bedeutung für alle Musikverlage,
Verwertungsgesellschaften und Musiker, die bislang gegen Musikpiraten im
Internet nur eine beschränkte rechtliche Handhabe hatten. Der Schaden
für die Musikindustrie durch Raubkopien im World Wide Web lag allein
im vergangenen Jahr bei 140 Mio. DM.
In dem Verfahren vor dem Münchner Landgericht ging es um ein so genanntes
Musik-Soundforum, das der Internet-Provider AOL eingerichtet hatte. Von
dort aus konnten die AOL-Nutzer Musiktitel (Musikfiles) unkontrolliert
herauf- und herunterladen. Unter den Musiktiteln befanden sich auch so
genannte MIDI-Files. Das sind Instrumentalversionen von Musiktiteln, die
nicht über CD oder Kassetten, sondern nur über Computerdisketten abgespielt
werden können. Einer der größten Anbieter von MIDI-Files in Deutschland,
die Hit Bit Software GmbH, zog 1998 vor Gericht. Sie verlangte
Schadenersatz in sechsstelliger Höhe.
Das Unternehmen fühlte sich in seinen Urheberrechten verletzt. AOL dagegen
lehnte eine Haftung ab. Schließlich könnten Musikfiles "kinderleicht
hergestellt,
verbreitet und vervielfältigt werden und würden über das Internet geradezu
verschenkt".
Sie seien daher längst zum öffentlichen Gut geworden.
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