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Re: Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien



> In dem Verfahren vor dem Münchner Landgericht ging es um ein so genanntes 
> Musik-Soundforum, das der Internet-Provider AOL eingerichtet hatte. Von 

Das darf man eben nicht machen. Ich warne davon, das vorschnell zu
verallgemeinern. Auf seiner Homepage kann man machen, was man will, auch
mp3s uploaden, zum eigenen privaten Gebrauch allemal. Und das geht den
Provider nichts an.

Abgesehen davon, dass, wenn man dem sehr verknoecherten Gesetzeswortlaut
folgen wuerde, nicht einmal tapes verliehen werden duerften. Besorgt Euch
das Urheberrechtsgesetz und seht selbst.