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Re: Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien



 HiYa!

> Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien

Irreführender Titel. Es handelt sich um einen Forumsanbieter. Dass
dieser darüberhinaus auch einen Zugang zum Internet anbietet, ist
in diesem Zusammenhang unerheblich.

> Internetdienste müssen künftig Schadenersatz leisten, wenn über sie
> Raubkopien von Musiktiteln besorgt werden. Das Münchner Landgericht hat
> in einem Musterprozess gegen AOL entschieden, dass die Online-Dienste
> haften.

Online-Dienst != 'Internetdienst'

> "Das Urteil ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung von Urheberrechten im
> Netz",  sagt der Sprecher der Verwertungsgesellschaft Gema,
> Hans-Herwig Geyer.

Der 'Meilenstein' ist keiner, es war schon immer möglich gegen
Urheberrechtsverstößen (z.B. widerrechtliche Verwendung fremder
und geschützter Inhalte) vorzugehen. Im konkreten Fall ist das
unkontrollierte Bereithalten von urheberrechtlich geschützten MIDI-
Files im anbietereigenen Forum vergleichbar mit dem Bereithalten
von Raubkopien in Downloadbereichen von Mailboxen und wie
dieses schon immer entsprechend anfechtbar gewesen.

> Bevor es das Internet gab, war die Rechtslage für Musikverlage, Fotografen und
> Filmemacher einfach: Sie konnten Schadenersatz verlangen, wenn jemand unerlaubt ihre
> CDs, Fotos und Filme nutzte, oder sie konnten die Benutzung - anders als bisher im
> World Wide Web - sogar ganz verbieten.

Stimmungsmache um der Zensurschraube RPS den Weg zu
ebnen.

> Das noch unveröffentlichte Urteil (Az: 7 O 3625/98), das der Financial Times
> Deutschland vorliegt, hat große Bedeutung für alle Musikverlage,
> Verwertungsgesellschaften und Musiker, die bislang gegen Musikpiraten im
> Internet nur eine beschränkte rechtliche Handhabe hatten.

Die implizierte Handhabe gegen MP3-Piraterie ist durch dieses
Urteil nicht gegeben. Typischer Irrtum themenfremder Journallien.

> In dem Verfahren vor dem Münchner Landgericht ging es um ein so genanntes
> Musik-Soundforum, das der Internet-Provider AOL eingerichtet hatte. Von
> dort aus konnten die AOL-Nutzer Musiktitel (Musikfiles) unkontrolliert
> herauf- und herunterladen.

'Internet-Provider', s.o.

> Unter den Musiktiteln befanden sich auch so
> genannte MIDI-Files. Das sind Instrumentalversionen von Musiktiteln, die
> nicht über CD oder Kassetten, sondern nur über Computerdisketten abgespielt
> werden können.

Ähem.... 'Press PLAY on Floppy Drive'?

> Einer der größten Anbieter von MIDI-Files in Deutschland,
> die Hit Bit Software GmbH, zog 1998 vor Gericht. Sie verlangte
> Schadenersatz in sechsstelliger Höhe.

Wenn es sich um geschützte Stücke handelte, war die Klage
nachvollziehbar.

> Das Unternehmen fühlte sich in seinen Urheberrechten verletzt. AOL dagegen
> lehnte eine Haftung ab. Schließlich könnten Musikfiles "kinderleicht
> hergestellt, verbreitet und vervielfältigt werden und würden über das Internet geradezu
> verschenkt". Sie seien daher längst zum öffentlichen Gut geworden.

AOL hatte offensichtlich seine Sorgfaltspflicht bezüglich ihrer Foren
zumindest in diesem Fall völlig vernachlässigt. Sollte obiges aber
als 'Ausrede' vorgebracht worden sein, dann sollte die Höhe des zu
zahlenden Betrags wegen galoppierender Dummheit verdoppelt
werden.

Kurz: Dieses Urteil behandelt einen normalen Fall von
verantworteter Unterstützung der unrechtmäßigen Verbreitung
geschützter Inhalte. Ansich nichts Neues und/oder Spektakuläres.

Das Spektakuläre daran ist, dass dieses Urteil von der GEMA auf
Ihre Schattenkämpfe gegen MP3-Piraterie projiziert wird, obwohl
beides miteinander rein garnichts zu tun haben (ausgenommen der
Schlüsselworte 'Musik' und 'Datenübertragung'). Dies als
'Musterprozess' hochzustilisieren zu wollen, muss eher als 'Muster
an Dummheit' gewertet werden.

MfG Olaf