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Re: Inwieweit darf der Betreiber eines Forums von der "Rechtstreue" de
* Mario Dueck wrote:
>lutz meinte am 13.04.00 in /ML/FITUG zum Thema "Re: Inwieweit darf der
>> Wer Transporte von Kisten von und zum Markt anbietet, haftet nicht.
>> TKG.
>
>Wenn er im konkreten Fall Kenntnis davon hat/in Kenntnis gesetzt wird,
>dass sich in den 'Kisten' Illegales befindet, ihm also Inhalte bekannt
>sind/werden, dann haftet er nach 5 IV TDG, wenn er trotzdem weiter
>transportiert.
Entscheidend für TDG ist, daß er den Originaldatanbestand hostet. Das gilt
auf dem Transportweg nicht.
>Technik. Transport ist erstmal nur technische Abwicklung, die Inhalte
>gehen den Transporteur nichts an. Er wird aber nicht verhindern können,
>dass er über die Inhalte in Kenntnis gesetzt wird, und dann ist auch TDG
>einschlägig.
Die Scherben, die in den IP-Kästchen sind, sind weder technisch noch
juristisch greifbar.
>Fraglich bleibt aber - und da gebe ich Sierk Hamann Recht, ob der
>Accessprovider auf den privaten (!) Blacklistenersteller hören muss; ich
Warumm sollte er? Das Ganze macht nur Sinn mit Zwangsproxies. Und die sind
nicht zu verordnen.