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Re: Inwieweit darf der Betreiber eines Forums von der "Rechtstreue" der Benutzer ausgehen ?



* Heiko Recktenwald wrote:
>Musikmarkt kennen. An sich muss ein Provider von der "Rechtstreue" der
>Nutzer ausgehen duerfen.

Das ist nicht so einfach.

>Es ist praktisch nicht anders, als wenn jemand einen ftp Server hat und ein
>incoming Verzeichnis errichtet. Solange der Betreiber nicht weiss, dass eine
>bestimmte Datei illegal ist, braucht er sich um sie nicht zu kuemmern, hat
>er auch keine Pruefungspflicht. Sonst waeren entsprechende Dienstleistungen,
>moegen sie auch zum Missbrauch einladen, nicht moeglich.

Wer eine Tauschbörse organisiert (nicht anderes ist das), der haftet für die
Vorgänge, die in seinem Namen dort ablaufen. §5Abs1TDG

Wer einen Markt organisiert (ausgewählte Anbieter), der haftet nur für
schnelles Eingreifen auf gerichtliches Verlangen und Unterbindung erneuter
Angebote desselben Händlers. Die Händler haften selbst. §5Abs2TDG.

Wer Pack/Versorgungsdienstleistungen für Händler anbietet haftet nicht.
§5Abs3TDG.

Wer beim Packen bemerkt, daß Illegales stattfindet, hat nicht wegzuschauen.
Auf Weisung auch einzugreifen. §5Abs4TDG (Das gilt nicht für automatische
Verarbeitungschritte, bei denen ohne Umschaltung auf Handbetrieb nichts
bemerkt würde.)

Wer Transporte von Kisten von und zum Markt anbietet, haftet nicht. TKG.

Wer Beschallungen des Marktes betreibet (als Dienstleistung) haftet für
grundsätzliche Überwachung des Gesendeten, nicht aber vorab bei Live-Events.
MMStV.

Wer Transportdienste (Stömlinge, Funk, ...) für Beschallungsunternehmen
anbietet, haftet nicht. TKG.