[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Inwieweit darf der Betreiber eines Forums von der "Rechtstreue" de



lutz meinte am 13.04.00 in /ML/FITUG zum Thema "Re: Inwieweit darf der
Betreiber eines Forums von der "Rechtstreue" de":

> Wer Transporte von Kisten von und zum Markt anbietet, haftet nicht.
> TKG.

Wenn er im konkreten Fall Kenntnis davon hat/in Kenntnis gesetzt wird,  
dass sich in den 'Kisten' Illegales befindet, ihm also Inhalte bekannt  
sind/werden, dann haftet er nach 5 IV TDG, wenn er trotzdem weiter  
transportiert. Anknüpfungspunkt ist der Unterschied zwischen Inhalt und  
Technik. Transport ist erstmal nur technische Abwicklung, die Inhalte  
gehen den Transporteur nichts an. Er wird aber nicht verhindern können,  
dass er über die Inhalte in Kenntnis gesetzt wird, und dann ist auch TDG  
einschlägig.

Fraglich bleibt aber - und da gebe ich Sierk Hamann Recht, ob der  
Accessprovider auf den privaten (!) Blacklistenersteller hören muss; ich  
neige angesichts bedrohter Kommunikationsgrundrechte auch eher zu einer  
staatlich-institutionellen Absicherung solcher Listen. Die Urheber- und  
Verwertungsrechteinhaber werden es jedenfalls auch ohne versuchen, es geht  
immerhin um ihr Eigentum - und da muss man sich klar sein, dass für viele  
in der realexistierenden Marktwirtschaft der Spass aufhört!

Vielleicht lässt sich der Streit um Urheberrechte angesichts  
zurückgehender Realakkumulation (vgl. die Argumentation der Gruppe Krisis)  
und der sich andererseits ausweitenden immateriellen 'Wertschöpfung' (vgl.  
Genpatente, Software, Musik) auch für eine grundsätzlichere  
Eigentumsdebatte fruchtbar machen - den Ansatz von Holger Veit fand ich  
nicht schlecht und auch auf der Oekonux-Mailingliste gibt es dazu viel  
Bedenkenswertes.

Über Literaturhinweise zur Ideengeschichte des Urheberrechts würde ich  
mich freuen.


Gruß,
Mario
-- 
3LandBox Freiburg  - http://www.comlink.apc.org/comlink/partner/3landbox/