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Re: [FYI] Zunehmende Internet-Regulierungsphantasien im BMJ



Das macht man mit Par 5 IV TDG... Die Folge ist allen bekannt. 
Ob ich sage, der Betrieb einer Mixe ist unter Strafe verboten oder
ob ich sage, wer eine Mixe betreibt, haftet fuer den output als 
kaeme er von ihm, bleibt sich fast gleich, bloss ist nr. 1 
im Strafmass kalkulierbarer. 

Anstatt also den Modus zu diskutieren, solltet Ihr lieber 
diskutieren, ob wir Mixe brauchen und warum wir Mixe brauchen?
Kennt jemand gute Forschungsarbeiten dazu? Wieso sollen Mixe 
gesellschaftlich nuetzlich sein? Wer sagt das, warum sagt er 
das? Das Innenministerium hat ein gutes Argument: Mixe verhindern 
Strafverfolgung. Wo ist das Gegenargument?

Gruss

Rigo

On Tue, May 02, 2000 at 01:41:51PM +0200, Holger Veit wrote:
> > >
> > >Was wenn man einfach die "injizierenden" (ich kenn die Nomenklatur
> > >nicht, die "letzten") Mixe verantwortlich macht? So al la den letzten
> > >beißen die Hunde? Wenn ich mein Auto Dritten ohne diese zu kennen zur
> > >Verfügung stelle und diese rote Ampeln überfahren dann bin ich auch
> > >als einzige identifizierbare "Quelle" des Autos verantwortlich.
> > 
> > Klar kann man. Man kann auch präventiv alle Kinder unter 14 Jahre erschießen.
> 
> Schwachfug.
> 
> Dietz hat recht. Beim Auto nennt sich das Halterhaftung. Im Internet straeubt