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Re: [FYI] MMR 7/2000: Freie Software: Eine Widerlegung der Urheberrechtstheorie
On Wed, Jul 19, 2000 at 11:23:11PM +0200, Florian Weimer wrote:
> Rigo Wenning <rigo@w3.org> writes:
[...]
> >
> > Das ist nicht ganz richtig, denn Schutz ist z.B. die Grundlage
> > der Existenz von GNU und anderen Open-Source - Konzepten. Der
> > dortige Urheberschutz ist teilweise sehr weit getrieben....
>
> Richard M. Stallman sieht die GPL als "legal hack" ("legal" im Sinne
> von "gesetzesbezogen", nicht als Gegenteil von "illegal"), da die
> GPL versucht, Software-Copyright mit Hilfe des Software-Copyrights
> auszuhebeln. Gebe es kein Copyright auf Software, wäre die GPL
> wirkungslos, man bräuchte sie dann aber auch nicht.
Der hatte eine gute Idee. Er bezeichnet es als Hack, weil
er es gegen die Kommerzialisierung richtet. Die Kunst-Szene
hat das schon immer etwas anders gesehen. Da ist die Kontrolle
des Werks via Urheberrecht teilweise wichtiger als die Knete.
>
> BTW: Warum kennt das deutsche Recht kein Copyright? Das macht das
> Leben schrecklich kompliziert, wenn eine Behörde ein copyright
> assignment an die FSF durchführen soll. :-(((
Lass das bitte keinen Juristen hören. Der könnte sonst graue
Haare kriegen. Copyright ist die Common-Law-Variante des
Rechtsschutzes von Werken. Die andere Variante nennt sich
Droit d'Auteur (in D Urheber!Recht). Das Urheberrecht gibt
dem Urheber weit mehr Rechte als das Copyright. Copyright
ist auf den Verleger ausgerichtet (Rechte-Inhaber) Der Autor
selbst kann sich aller seiner Rechte begeben. Beim Urheberrecht
kann er das nicht. Es bleiben ihm immer die sogenannten Urheber-
Persönlichkeitsrechte.
Für GNU und FSF reicht es, denen eine die Rechte der Nutzung
und Vervielfältigung einzuräumen. Das ist dann wie Copyright.
Rigo, der froh ist, dass es Droit d'Auteur gibt und diesen
Ansatz für den gerechteren hält.