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Re: [FYI] MMR 7/2000: Freie Software: Eine Widerlegung der Urheberrechtstheorie



On Wed, Jul 19, 2000 at 11:23:11PM +0200, Florian Weimer wrote:
> Rigo Wenning <rigo@w3.org> writes:
[...]
> > 
> > Das ist nicht ganz richtig, denn Schutz ist z.B. die Grundlage 
> > der Existenz von GNU und anderen Open-Source - Konzepten. Der 
> > dortige Urheberschutz ist teilweise sehr weit getrieben....
> 
> Richard M. Stallman sieht die GPL als "legal hack" ("legal" im Sinne
> von "gesetzesbezogen", nicht als Gegenteil von "illegal"), da die
> GPL versucht, Software-Copyright mit Hilfe des Software-Copyrights
> auszuhebeln. Gebe es kein Copyright auf Software, wäre die GPL
> wirkungslos, man bräuchte sie dann aber auch nicht.

Der hatte eine gute Idee. Er bezeichnet es als Hack, weil 
er es gegen die Kommerzialisierung richtet. Die Kunst-Szene 
hat das schon immer etwas anders gesehen. Da ist die Kontrolle 
des Werks via Urheberrecht teilweise wichtiger als die Knete.
> 
> BTW: Warum kennt das deutsche Recht kein Copyright? Das macht das
> Leben schrecklich kompliziert, wenn eine Behörde ein copyright
> assignment an die FSF durchführen soll. :-(((

Lass das bitte keinen Juristen hören. Der könnte sonst graue 
Haare kriegen. Copyright ist die Common-Law-Variante des 
Rechtsschutzes von Werken. Die andere Variante nennt sich 
Droit d'Auteur (in D Urheber!Recht). Das Urheberrecht gibt 
dem Urheber weit mehr Rechte als das Copyright. Copyright 
ist auf den Verleger ausgerichtet (Rechte-Inhaber) Der Autor 
selbst kann sich aller seiner Rechte begeben. Beim Urheberrecht 
kann er das nicht. Es bleiben ihm immer die sogenannten Urheber-
Persönlichkeitsrechte.
Für GNU und FSF reicht es, denen eine die Rechte der Nutzung 
und Vervielfältigung einzuräumen. Das ist dann wie Copyright. 

Rigo, der froh ist, dass es Droit d'Auteur gibt und diesen 
Ansatz für den gerechteren hält.