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Re: Mehr ueber mp3..




> Nebbich. Wenn der Anteil der nicht nur Dein Ohr erreichenden ausgesendeten
> Schallwellen eine gewisse schwammige Grenze ueberschreitet, wird es eine
> "oeffentliche Auffuehrung". Es ist schon ein Unterschied, ob der
> Pfoertner am Eingang sein Radio anhat und Du ein paar Takte der neuesten
> Charts beim Vorruebergehen mitbekommst, oder ob er das Haus den ganzen
> Tag mit einer buehnenfaehigen PA beschallt.

sorry, aber dem muß ich meinen senf hinzufügen. Wie hat es doch mal jemand
auf einer Liste ausgedrückt ? Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich ;)

Ich denke der Sinn und Zweck dieser Regelung ist einzig und allein die
Tatsache, daß man eine öffentliche vorführung nun mal willentlich macht.
Wenn ich mir Premiere World hole und mein Nachbar durch's Fenster zusieht,
auch wenn er 100 Freunde dabei hat, ist es keine öffentlich Vorführung in
dem Sinne. Auch wenn ich mein Fenster weit aufmache und meine PA-Anlage in
meinem Zimmer laut aufdrehe ist es höchstens Ruhestörung und Belästigung
aber keine öffentliche vorführung. Da brauchts denn auch mehr als eine
Hochzeit für. 
 
Auf dem Chaos Camp 98 hat man sich mal damit auseinandergesetzt. Da gabs
einen Lokalsender auf der Kuhweide und man wollte legal Musik ausstrahlen,
also die Gema informiert. Die hat auf die paar Tausend Leute gepfiffen. Es
gab keine Abgaben, afaik, obwohl der Wille da war.

Auch habe ich noch nie von GEMA-abgaben in Diskos gehört. In diesem
speziellen fall kann ich aber ganz schön danebenliegen, gebe ich zu.

Nach meinen Erfahrungen legt die GEMA mehr wert auf Raubkopiererei als auf
Öffentliche Vorführungsrechte. 

> Holger
 
Grüße,

Djenia

--
"Unpünktlichkeit ist kein Verlust an Zeit, 
 				 sondern ein Gewinn an Muße." (Ouzo Advertising)