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Re: Baden-Württemberg und die Gesetzeslage?
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: Baden-Württemberg und die Gesetzeslage?
- From: lutz@iks-jena.de (Lutz Donnerhacke)
- Date: 21 Nov 2000 11:37:59 GMT
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Newsgroups: iks.lists.fitug
- Organization: IKS GmbH Jena
- References: <slrn91kfkr.4q.lutz@taranis.iks-jena.de> <16232.974805143@www26.gmx.net>
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- User-Agent: slrn/0.9.5.7 (UNIX)
* patrick.mayer@gmx.de wrote:
>Lutz Donnerhacke schrieb:
>> Dabei wird man sich sicher nur auf Dienste beziehen, die für Jugendliche
>> gedacht sind.
>
>Das Angebot von Mediendiensten, die "offensichtlich geeignet sind, Kinder
>oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden", ist unzulässig. Keine Rede
>davon, für wen diese Angebote gedacht sind.
>
> http://www.artikel5.de/gesetze/mstv.html#heading9
Mediendienste sind Broadcastdienste. Wir reden aber von der Regulierung von
Telediensten. Next Try.
>(Zugangsvermittlung) meinte; nur für die dritte Variante ist Deine
>Aussage, Provider seien zur Kontrolle nicht verpflichtet, bedingt richtig.
>Denn nach dem Staatsvertrag über Mediendienste kann auch für solche
>Angebote uU eine Sperrung oder Löschung bei Access- oder Hosting Providern
>angeordnet werden.
>
> http://www.artikel5.de/gesetze/mstv.html#heading21
Bitte wende passende Gesetze an. Danke. Mit dem Kleingartenänderungsgesetz
zu argumentieren ist sinnfrei.
--
the \year=2001 TeX calendar; IKS Garamond, 2000; ISBN 3-934601-10-3