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Re: Baden-Württemberg und die Gesetzeslage?



* patrick.mayer@gmx.de wrote:
>Lutz Donnerhacke schrieb:
>> Dabei wird man sich sicher nur auf Dienste beziehen, die für Jugendliche
>> gedacht sind.
>
>Das Angebot von Mediendiensten, die "offensichtlich geeignet sind, Kinder
>oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden", ist unzulässig. Keine Rede
>davon, für wen diese Angebote gedacht sind.
>
>   http://www.artikel5.de/gesetze/mstv.html#heading9

Mediendienste sind Broadcastdienste. Wir reden aber von der Regulierung von
Telediensten. Next Try.

>(Zugangsvermittlung) meinte; nur für die dritte Variante ist Deine
>Aussage, Provider seien zur Kontrolle nicht verpflichtet, bedingt richtig.
>Denn nach dem Staatsvertrag über Mediendienste kann auch für solche
>Angebote uU eine Sperrung oder Löschung bei Access- oder Hosting Providern
>angeordnet werden.
>
>   http://www.artikel5.de/gesetze/mstv.html#heading21

Bitte wende passende Gesetze an. Danke. Mit dem Kleingartenänderungsgesetz
zu argumentieren ist sinnfrei.

-- 
   the \year=2001 TeX calendar; IKS Garamond, 2000; ISBN 3-934601-10-3