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Re: Re-6: SWPAT: Technikbegriff im Detail



> Aber: H. hat hier einen bekannten Spruch für Zivilrechtler und
> vor allen Dingen den Anspruchsaufbau des BGB im Kopf. Das Patent-
> und das Urheberrecht weichen jedoch hiervon ab. Darin sieht AHH

Meinst Du "den Schleier der juristischen Konstruktion durchstossen" ? ;-)

Ansonsten meine ich nur, dass es, moegen die Begriffe auch klar sein, es
in der Anwendung immer Grauzonen gibt. Da darf man sich nichts vormachen.

Gruss, H.