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Re: Re-6: SWPAT: Technikbegriff im Detail



Wir regen uns alle vor allen Dingen über die Schöpfungshöhe auf
und dass die Patentämter den überblick verloren haben und dass es
jetzt schon Patente gibt, wie man die Café-Tasse halten kann. 

Der automatische Schluss von PHM ist: Wenn da keine Patente sind,
dann gibt es keine Monopolisierung und ich kann meine Tasse
halten, wie ich will. Hat was für sich, ist aber gegen das
Patent-System als Ganzes gerichtet und auch so zu verstehen. 

Andere sagen einfach, das Patent- und Urheberrecht sei von
Lobbyisten so beeinflusst worden, dass die Schöpfungshöhe
praktisch abgeschafft wurde (so Hoeren). Damit sei ein Verzetteln
und ein Untergang der Bürokratie vorprogrammiert und es komme zu
den uns bekannten Friktionen. Das System sei eines wesentlichen
Bausteins beraubt. Das richtet sich auch gegen die Entstehung
eines Patent-Anspruchs.

Wenn H. dann nachlegt und sagt, der "Anspruch aus" ist dann
gleichzeitig der "Anspruch auf", dann scheint PHM bestätigt. 

Aber: H. hat hier einen bekannten Spruch für Zivilrechtler und
vor allen Dingen den Anspruchsaufbau des BGB im Kopf. Das Patent-
und das Urheberrecht weichen jedoch hiervon ab. Darin sieht AHH
eine Lösung:

Im Prinzip gibt es einen Anspruch. Der Anspruch kann aber Grenzen
haben. Ich kann mich den Dingen von zwei Seiten nähern. Eigentum
ist das Recht, mit einer Sache zu verfahren, wie man will. Die
Sozialbindung des Eigentums zeigt dem Anspruch aber Grenzen.

Genauso ist es hier auch. Im Urheberrecht und im Patentrecht gibt
es sogenannte Schranken. Die Privatkopie ist eine solche
Schranke. Die Lobbyisten fahren schon lange Attacken gegen diese
Schranken (wie auch gegen die Schöpfungshöhe). 

Wer was von wem verlangen kann, ergibt sich letztlich erst dann,
wenn man zuerst ein Patent erhält, das einen Bereich abdeckt,
sodann ein anderer, der diesen Bereich nutzt gerade KEIN Recht
hat das zu tun was er tut. Ist die Nutzung von einer Schranke des
Urheber- oder Patentrechts gedeckt, dann ist der "Anspruch auf"
(ein Patent) zwar vorhanden, der "Anspruch aus" (dem Patent gegen
einen Dritten) aber nicht durchsetzbar.

Schranken gibt es wenige: Privater Gebrauch, Bibliotheken und
Tagesneuigkeiten. AHH will noch eine Schranke: OSS. 

Wie er diese Schranke ausgestalten will, kann man in der JurPC
nachlesen.

Ich denke er hat jedenfalls einen sehr viel realistischeren
Ansatz als PHM, da das Rad aufgrund EPÜ, TRIPS und sehr starker
Lobbyistenverbände kaum zurückgedreht werden kann. Die Kräfte für
AHH's Lösung zu bündeln, würde ich daher für zielbringender
halten..

Gruss

Rigo


On Tue, Dec 05, 2000 at 01:00:36PM +0100, PILCH Hartmut wrote:
> > > Sie WOLLEN nicht auf die Patentansprüche schauen. Sie MÜSSEN es aber, denn
> > > das Gesetz fordert es so, siehe unten. Alles andere ist die Verwechslung von
> > > Wunsch und Wirklichkeit.
> > 
> > Ist das nicht, an sich ein guter Gedanke, der Versuch, den "Schleier der
> > juristischen Konstruktion" zu durchstossen ?
> > 
> > Der Sache nach folgt doch aus dem Anspruch auf der Anspruch aus und wer
> > der jeweilige Gesetzgeber ist spielt in der Praxis keine Rolle.
> > 
> > Ob die Schlussfolgerungen richtig sind, vermag ich allerdings nicht zu
> > beurteilen. Alles was stinkt als patentfaehig zu nehmen, alles andere
> > nicht, hmm...der erste PC chip war doch fuer eine Parkuhr gedacht, also
> > sind die Grenzen eher fliessend.
> 
> "Alles was stinkt" ist allerdings sehr vage.  Da trifft AHH mit
> "ölverschmiert" den Kern der Sache schon besser.  Entscheidend ist, in
> welchem Bereich die angeblich erfinderische Lösung liegt.  Beruht sie auf
> empirischen Erkenntnissen über Naturkräfte-Kausalzusammenhänge oder auf
> geschicktem Rechnen innerhalb der reinen Vernunft? Eine klare Grenzziehung
> ist möglich, wenn man will, engt aber den Bereich der Patentierbarkeit
> erheblich ein, so dass man dann eventuell eine Zone der Patente für
> Nicht-Erfindungen schaffen würde, die je nach wirtschaftspolitischer
> Opportunität zeitweilig vergeben werden oder auch nicht.  Der durch TRIPS
> festgeschriebene einheitliche internationale Mindestumfang der
> Patentierbarkeit wäre damit auf einen Kernbereich zurückgedrängt und ein
> nötiger Freiraum der nationalen/regionalen Gesetzgebung wiedergewonnen.
> 
> -phm
>