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Wirkungsansprüche und Trivialität



> >Damit hier überhaupt eine "Ambivalenz" entstehen kann, muss ich den
> >Anspruch etwa so formulieren:
> >
> >"Vorrichtung, welche die niedrigfrequenten Anteile eines Signales
> >durchlässt und die hochfrequenten herausfiltert."
> >
> >Ich müsste die Wirkung beanspruchen, ohne auf die erfinderische
> >Problemlösung einzugehen.  Tausende möglicher erfinderischer Lösungen
> >würden unter meinen Trivialanspruch fallen.
> 
> .. wenn er patentiert würde. Wird es aber nicht, weil er trivial ist.

Es war mein Fehler, das Problem der Trivialität mit ins Spiel zu bringen.
Das lenkt von der Frage ab, um die es zunächst geht:  die von LuHoGe
festgestellte "Ambivalenz" folgt aus falschen Voraussetzungen.  Nämlich

- Der Patentprüfer muss Ansprüche zulassen, wenn sie gewissen formellen
  Kriterien genügen
- Wirkungsansprüche sind unbedenklich oder unvermeidlich
- Das einzig mögliche Aussortierungskriterium ist "Hardware vs Software"

> Jetzt sagen Sie wahrscheinlich wieder, bei softwareimplementierbaren
> Erfindungen sei dies anders.

Nein:  dem Patentwesen fehlt generell ein Mittel zur Aussortierung
trivialer Erfindungen.  Bei Swpat fehlt zusätzlich die Hürde der
Technizität.  

Das Wort "softwareimplementierbare Erfindungen" ist zwar weniger
tendenziös als "computerimplementierbare Erfindungen", aber noch immer
verwirrend.  Es kann nur um Verfahren gehen, und alle Verfahren sind
per Software beschreib- und steuerbar.  Also bleibt nur eine Einteilung in
solche, bei denen sich die "Erfindung" in der Software erschöpft und
solche, bei denen es über die Software hinaus noch eine technische Lehre
gibt, welche dem Naturkräfte-Fachmann auf seinem Gebiet etwas neues sagt.

> Mal vorausgesetzt, das sei richtig, kämen wir wieder auf meine alte
> Leier "Erfindungshöhe statt Ausschluß softwareimplementierbarer
> Erfindungen von der Patentierbarkeit". Dazu sagen Sie immer
> apodiktisch "Erfindungshöhe ist tot". Das zu belegen haben Sie sich
> bisher aber meines Wissens nicht die Mühe gemacht.

Doch, doch:

	http://swpat.ffii.org/stidi/frili/
	Why Software Patents are so Trivial

Weitere interessante Aspekte sind in der Diskussion mit Martin Uecken zum
Betreff "Trivialität qua Sequentialität" hinzugekommen.

> Das geht auch gar nicht, denn das Statement ist in seiner
> Allgemeinheit schlichtweg falsch.

Wie wäre es zu relativieren?

Die wichtigste Frage bleibt:  wann sind Wirkungsansprüche in Ordnung?
Genügt es, dass die Wirkung vom Erfinder einmal in nicht-trivialer Weise
erzielt wurde?
Oder müsste der Anspruch nicht auf eben diese nicht-triviale Problemlösung
beschränkt werden?
In welcher Schicht der komplexen informatischen Struktur liegt überhaupt
die Erfindungsleistung?  Welche Schicht ist erfinderisch und welche
dem "normalen Handwerkszeug des Fachmanns" zuzurechnen?
Kann es sein, dass alle unteren Schichten trivial sind, aber eine
kurze Folge von Programmierschritten auf oberer Ebene nicht?
Wenn der ganze Unterbau bis auf ein paar wenige zusammenfassende
Schritte trivial ist, durch welche "Erfindungshöhe" können sich diese
Schritte dann vom Unterbau abheben?
Wenn der Unterbau aber nicht trivial ist, ist der Patentantrag wegen
ungenügender Offenbarung abzulehnen.
 
Hier kommen wir wieder zum Problem "Trivialität qua Sequentialität". Im
Bereich der Informationssysteme haben wir es mit sequentiellem
schichteweisem Aufbau zu tun, der in der physischen Welt, sogar schon bei
Lego, so nicht funktioniert.

-phm