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Re: Re-4: gute und schlechte Menschen



> >> kommt es nicht an. Es kommt darauf an, daß eine gute, nicht
> >> naheliegende Idee in die Welt kam, oder, wie Schulte
> >> (Patentrechtskommentar) es ausdrückte "nicht auf die Menge (oder
> >> Unmenge, Anm. AP) des vergossenen Schweißes (...), sondern auf die
> >> Bereicherung der Technik" (Zitat aus der Erinnerung). Das ist das
> >> Kriterium der Erfindungshöhe, von dem Sie immer nix wissen wollen.
> >
> >Der Patentrichter kann den Schweiss nicht messen.
>
> Muß er auch nicht, weil's darauf nicht ankommt.
>
> >Deshalb kann das fuehr
> >ihn kein Pruefungskriterium sein.  Darum ging es aber auch nicht.  Es ging
> >hier um die volkswirtschaftliche Rechtfertigung.  Und die liegt im
> >Schweiss, in den Mannjahren, in den Kosten, und in nichts anderem.
> >Momentane Geistesblitze koennen nicht mit einer 20jahrelangen Behinderung
> >des Marktes / der Oeffentlichkeit entlohnt werden.

> Warum nicht? Vergleich mit echtem Eigentum: Jemand findet am Oberlauf
> der Isar einen 10 kg schweren lupenreinen Begkristall. Der gehört ihm
> und dann seinen Erben etc.., also unbegrenzt. Geistiges Eigentum:
> Patente begrenzt auf 20 Jahre, know-how-mäßig heißt's "Hosen 'runter",
> das ist doch 'was, oder?

Auch das Eigentum an jenem Bergkristall ist nicht unbedingt der Inbegriff
der Gerechtigkeit.  Manchmal gehoert es auch nicht dem Finder.  Z.B.
gehoert Amerika nicht der Familie Kolumbus.

Bei "geistigem Eigentum" ist die Sache noch mal ganz anders, denn es
handelt sich hier ja erst recht nicht um Gegenstaende, die einen Besitzer
haben muessen.  Im Gegenteil:  gerade das Patentrecht schreibt vor, dass
sie nach hoechstens 20 Jahren besitzerlos werden muessen.

Bei Badewannen-Ideen a la EPA-Swpat ist ein solcher Finderlohn nicht
zweckdienlich.  Der Gesellschaft bekommt nichts, was sie nicht auch so
haette.  Ihr wird nur fur 20 Jahre etwas weggenommen, im Tausch gegen
exhibitionistisches Schrifttum, wie wir es in unserem Gruselkabinett
pflegen.

-phm