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Re: E-Mail Ueberwachung.



Lutz zu Heiko:

> Ein schwerer Irrtum. Gerichte richten nach den Buchstaben des
> Gesetzes, nicht nach Deiner Interpretation: "Das ist doch
> schwachsinnig."

Heiko: Denk' an Rüthers.

Für den Rest ein Zitat aus einem FAZ-Artikel dieses Jura-Profs vom
letzten November:

        Die Bundesgerichte bekennen sich unbefangen zu der
	"objektiven" Auslegungsmethode.  Sie bedeutet im Ergebnis
	den fortgesetzten methodisch-juristischen Blindflug der
	Rechtsanwender und die verdeckte Anmaßung richterlicher
	Gesetzgebung an der Verfassung vorbei.

Insofern, Lutz, bist Du jedenfalls nicht ganz allein mit Deiner
Wertung.

(Uff... Ein Glück, daß ich da mit einem gewissen Bonner Juristen ein
paar Mails drüber ausgetauscht hatte. Sonst wär' das Zitat doch
glatt verloren gegangen.  ;-)

-- 
Thomas Roessler			    <roessler@does-not-exist.org>