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Swpat: Kritik an Lutterbeck, Horns & Co
- To: <swpat@ffii.org>
- Subject: Swpat: Kritik an Lutterbeck, Horns & Co
- From: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
- Date: Thu, 14 Jun 2001 13:45:37 +0200 (CEST)
- cc: <debate@fitug.de>
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- Sender: owner-debate@fitug.de
Die Kritik wurde ausgeweitet.
Inzwischen ist auch eine englische Version ist vorhanden.
Ein Verweis von Axels Pro-Swpat-Seite http://www.ipjur.com/01.php3 aus
darauf waere nett und m.E. durchaus angemessen.
http://swpat.ffii.org/vreji/papri/bmwi-luhoge00/
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Sicherheit in der Informationstechnologie und Patentschutz für
Software-Produkte - Kurzgutachten von Lutterbeck/Horns/Gehring im Auftrag
des BMWi
Prof.Dr.iur. Bernd Lutterbeck von der TU-Berlin, sein Assistent Robert
Gehring und der Münchener Patentanwalt Axel Horns nahmen im Spätsommer
2000 unter dem Namen "Forschergruppe Internet Governance" einen
Auftrag des BMWi für dieses Gutachten an, das im Dezember 2000
veröffentlicht wurde. Darin vertreten sie eine bereits häufig zuvor
veröffentlichte Rechtsauffassung des Münchener Patentanwalts Axel H.
Horns zur Frage der Patentierbarkeit von Computerprogrammen in Europa.
PA Horns kann dem Art 52 EPÜ keine klare Bedeutung abgewinnen. Er
erklärt den traditionellen Technikbegriff des Patentwesens für nicht
mehr zeitgemäß und hält die grenzenlose Patentierbarkeit, wie das EPA
sie in der Theorie anstrebt und in der Praxis bereits weitgehend
verwirklicht hat, für unvermeidbar. Gleichzeitig wird aber vor
diversen negativen Folgen des Patentwesens für Wirtschaft und
Gesellschaft gewarnt und es werden diverse Maßnahmen vorgeschlagen,
mit denen die Sperrwirkung der Patente im Bereich der
Informationsverarbeitung abgeschwächt werden könnte, so dass zumindest
in Deutschland ein Reservat übrig bleiben könnte, in dem
Software-Quelltexte ungehindert veröffentlicht aber nicht gewerblich
genutzt werden dürfen.
Titel:
Sicherheit in der Informationstechnologie und Patentschutz für
Software-Produkte - Kurzgutachten von Lutterbeck/Horns/Gehring
im Auftrag des BMWi
Quelle:
[127]http://www.sicherheit-im-internet.de/download/Kurzgutachte
n-Software-patente.pdf
Das Gutachten erläutert eine altbekannten Rechtsauffassung des
Münchener Patentanwalts Axel H. Horns, die er bereits früheren
Artikeln und umfangreichen Diskussionen dargelegt hatte. Horns kann
dem Art 52 EPÜ keine klare Bedeutung abgewinnen. Wie viele seiner
Kollegen interpretiert Horns den Art 52 EPÜ als einen ärgerlichen
Missgriff des Gesetzgebers und bemüht sich, diesem Artikel keine
vernünftige Bedeutung abzugewinnen. Er vermeidet es eloquent, die ihm
zugrundeliegende [128]Systematik der technischen Erfindung zur
Kenntnis zu nehmen. Die Softwarepatentgegner, die sich heute auf diese
Systematik berufen, bezeichnet er als "Ideologen".
Es folgen anstelle einer detaillierten Würdigung des Gutachtens
zunächst ein paar Auszüge aus unserer Diskussion mit Axel Horns. Zur
Einstimmung auf das Thema blättere man in der [129]juristischen
Literatur über den Begriff der technischen Erfindung. Horns
verschweigt diese Literatur, erwähnt von der Rechtsprechung bis 1986
allenfalls ihm genehme Bruchstücke aus dem [130]ABS-Beschluss, oder
insinuiert gelegentlich, es gäbe dort irgendwo einen "veralteten"
Technikbegriff und eine "alte Kerntheorie" (d.h. die Forderung des
BGH, dass nicht die sprachliche Einkleidung sondern der erfinderische
Kern eines Anspruchs technisch sein müsse). Man könnte jedoch ohne
weiteres gerade die Hornssche Rechtsauffassung als "veraltet"
bezeichnen. Sie weist nämlich im Vergleich zu den Pro-Swpat-Argumenten
der 60er und 70er Jahre keinerlei Neuheit auf. Diese Standpunkte
konnten sich in den Wirren der Zeit eine Weile behaupten, wurden dann
aber durch detaillierte Grundsatzurteile von 1973 und [131]1976 in
Deutschland und parallele Urteile in Frankreich und anderen Ländern
systematisch und kraftvoll widerlegt. In diesem Zusammenhang entstand
auch das Europäische Patentübereinkommen. [132]Gert Kolle und
zahlreichen andere Theoretiker lieferten dafür eine systematische
rechtsphilosophische Begründung, die auch wiederum von den Gerichten
und von den Prüfungsrichtlinien des EPA (1985) und nationaler
Patentämter aufgegriffen wurde. Auf diese Tatsachen hin angesprochen
meint Horns, Gert Kolle habe 1977 auf einer anderen rechtlichen
Grundlage geurteilt als wir heute, kann aber nicht näher erklären, was
sich geändert haben soll. Das heutige PatG trat am 1.1.1978 in Kraft,
und nach Meinung etwa das [133]Patentrechtslehrbuchs von Krasser 1986
änderte es an dieser Frage überhaupt nichts. Der rechtliche Rahmen des
Europäischen Begriffs der Technischen Erfindung hat sich nicht
wesentlich geändert, und viele Gerichtsentscheidungen nach 1978
bestätigen dies.
Das LuHoGe-Gutachten verwendet sehr viel Raum auf persönliche
Meinungen, die längst kraftvoll widerlegt wurden. Hierzu gehören auch
die Vorstellungen von Robert Gehring zur Neuheitsschonfrist, mit denen
eine Forderung der [134]Hochschul-Patentlobby Unterstützung erhalten
soll.
Insgesamt kann man daher behaupten, das Gutachten dieser drei Experten
entspreche nicht dem Stand der Technik. Das BMWi könnte sich
überlegen, ob es nicht sein Geld zurückfordert oder sonstwo Mittel
beschafft, um eine nachfolgende Studie zu finanzieren. Dabei sollten
die Fragen vorher sorgfältig formuliert werden, wie etwa bei unseren
[135]Konsultationsfragen geschehen. Ferner sollten Spezifikationen
erstellt werden, um wichtige Dokumente besser öffentlich verfügbar zu
machen und interaktive Konferenzen zu dem Thema organisieren, wie es
der FFII mit seinen bescheidenen Mitteln versucht hat.
* [136]Hubertus Soquat 2000-08-03: Bundeswirtschaftsministerium
vergibt Studie Open Source Software
* [137]Das BMWi verkündet die Veröffentlichung des Gutachtens
* [138]IPJUR on SOFTWARE (Die Argumentation von Horns auf seiner
eigenen Webestätte)
* [139]Die Hornssche Argumentation von Horns in JURPC 2000-10 (Ein
weiterer Artikel dieser Art erschien in GRUR 2001-01)
* [140]Telepolis zu Meinungsverschiedeneheiten über das
LuHoGe-Gutachten
* [141]VDI-Nachrichten zu Meinungsverschiedenheiten über das
LuHoGe-Gutachten
* [142]Diskussion zwischen Axel Horns und Hartmut Pilch
* [143]Telepolis über Lutterbeck-Gutachten und FFII
* [144]Lutterbeck-Interview in Financial Times
* [145]Daniel Rödding: Rechtliche Sonderbehandlung von OpenSource
nicht sinnvoll
* [146]In den ersten Januarwochen wurde die Hornssche
Rechtsauffassung besonders ausführlich diskutiert.
+ [147]Antwort von phm auf Axel Horns
+ [148]xuan: warum geistige und materielle Erfindungen
unterscheidbar sind
+ [149]noch eine Antwort auf Axel Horns
* [150]Artikel von Wolfgang Tauchert (Swpat-Chef des DPMA) mit
Anmerkungen zum LuHoGe-Gutachten.
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127. http://www.sicherheit-im-internet.de/download/Kurzgutachten-Software-patente.pdf
128. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/krasser86/indexde.html
129. http://swpat.ffii.org/stidi/korcu/indexde.html
130. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/bgh-abs80/indexde.html
131. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/bgh-dispo76/indexde.html
132. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/grur-kolle77/indexde.html
133. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/krasser86/indexde.html
134. http://swpat.ffii.org/stidi/lijda/bmbf/indexde.html
135. http://swpat.ffii.org/stidi/indexde.html
136. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Aug/0040.html
137. http://www.sicherheit-im-internet.de/themes/themes.phtml?ttid=2&tsid=212&tdid=588&page=0
138. http://www.ipjur.com/01.php3
139. http://www.jurpc.de/aufsatz/20000223.htm
140. http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4539/1.html
141. http://www.vdi-nachrichten.de/aus_der_redaktion/akt_ausg_detail.asp?id=4207&cat=3
142. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Dec/0018.html
143. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Dec/0199.html
144. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Dec/0212.html
145. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Dec/0217.html
146. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2001/Jan/
147. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2001/Jan/0013.html
148. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2001/Jan/0016.html
149. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2001/Jan/0051.html
150. http://www.jurpc.de/aufsatz/20010040.htm
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Hartmut Pilch http://phm.ffii.org/
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80000 Unterschriften gegen Logikpatente: http://www.noepatents.org/