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Swpat: Kritik an Lutterbeck, Horns & Co



Die Kritik wurde ausgeweitet.

Inzwischen ist auch eine englische Version ist vorhanden.

Ein Verweis von Axels Pro-Swpat-Seite http://www.ipjur.com/01.php3 aus
darauf waere nett und m.E. durchaus angemessen.

http://swpat.ffii.org/vreji/papri/bmwi-luhoge00/
      _________________________________________________________________


       Sicherheit in der Informationstechnologie und Patentschutz für
 Software-Produkte - Kurzgutachten von Lutterbeck/Horns/Gehring im Auftrag
                                  des BMWi

   Prof.Dr.iur. Bernd Lutterbeck von der TU-Berlin, sein Assistent Robert
   Gehring und der Münchener Patentanwalt Axel Horns nahmen im Spätsommer
      2000 unter dem Namen "Forschergruppe Internet Governance" einen
       Auftrag des BMWi für dieses Gutachten an, das im Dezember 2000
    veröffentlicht wurde. Darin vertreten sie eine bereits häufig zuvor
    veröffentlichte Rechtsauffassung des Münchener Patentanwalts Axel H.
   Horns zur Frage der Patentierbarkeit von Computerprogrammen in Europa.
     PA Horns kann dem Art 52 EPÜ keine klare Bedeutung abgewinnen. Er
    erklärt den traditionellen Technikbegriff des Patentwesens für nicht
   mehr zeitgemäß und hält die grenzenlose Patentierbarkeit, wie das EPA
      sie in der Theorie anstrebt und in der Praxis bereits weitgehend
       verwirklicht hat, für unvermeidbar. Gleichzeitig wird aber vor
       diversen negativen Folgen des Patentwesens für Wirtschaft und
    Gesellschaft gewarnt und es werden diverse Maßnahmen vorgeschlagen,
           mit denen die Sperrwirkung der Patente im Bereich der
   Informationsverarbeitung abgeschwächt werden könnte, so dass zumindest
          in Deutschland ein Reservat übrig bleiben könnte, in dem
    Software-Quelltexte ungehindert veröffentlicht aber nicht gewerblich
                           genutzt werden dürfen.


   Titel:
          Sicherheit in der Informationstechnologie und Patentschutz für
          Software-Produkte - Kurzgutachten von Lutterbeck/Horns/Gehring
          im Auftrag des BMWi

   Quelle:
          [127]http://www.sicherheit-im-internet.de/download/Kurzgutachte
          n-Software-patente.pdf

   Das Gutachten erläutert eine altbekannten Rechtsauffassung des
   Münchener Patentanwalts Axel H. Horns, die er bereits früheren
   Artikeln und umfangreichen Diskussionen dargelegt hatte. Horns kann
   dem Art 52 EPÜ keine klare Bedeutung abgewinnen. Wie viele seiner
   Kollegen interpretiert Horns den Art 52 EPÜ als einen ärgerlichen
   Missgriff des Gesetzgebers und bemüht sich, diesem Artikel keine
   vernünftige Bedeutung abzugewinnen. Er vermeidet es eloquent, die ihm
   zugrundeliegende [128]Systematik der technischen Erfindung zur
   Kenntnis zu nehmen. Die Softwarepatentgegner, die sich heute auf diese
   Systematik berufen, bezeichnet er als "Ideologen".

   Es folgen anstelle einer detaillierten Würdigung des Gutachtens
   zunächst ein paar Auszüge aus unserer Diskussion mit Axel Horns. Zur
   Einstimmung auf das Thema blättere man in der [129]juristischen
   Literatur über den Begriff der technischen Erfindung. Horns
   verschweigt diese Literatur, erwähnt von der Rechtsprechung bis 1986
   allenfalls ihm genehme Bruchstücke aus dem [130]ABS-Beschluss, oder
   insinuiert gelegentlich, es gäbe dort irgendwo einen "veralteten"
   Technikbegriff und eine "alte Kerntheorie" (d.h. die Forderung des
   BGH, dass nicht die sprachliche Einkleidung sondern der erfinderische
   Kern eines Anspruchs technisch sein müsse). Man könnte jedoch ohne
   weiteres gerade die Hornssche Rechtsauffassung als "veraltet"
   bezeichnen. Sie weist nämlich im Vergleich zu den Pro-Swpat-Argumenten
   der 60er und 70er Jahre keinerlei Neuheit auf. Diese Standpunkte
   konnten sich in den Wirren der Zeit eine Weile behaupten, wurden dann
   aber durch detaillierte Grundsatzurteile von 1973 und [131]1976 in
   Deutschland und parallele Urteile in Frankreich und anderen Ländern
   systematisch und kraftvoll widerlegt. In diesem Zusammenhang entstand
   auch das Europäische Patentübereinkommen. [132]Gert Kolle und
   zahlreichen andere Theoretiker lieferten dafür eine systematische
   rechtsphilosophische Begründung, die auch wiederum von den Gerichten
   und von den Prüfungsrichtlinien des EPA (1985) und nationaler
   Patentämter aufgegriffen wurde. Auf diese Tatsachen hin angesprochen
   meint Horns, Gert Kolle habe 1977 auf einer anderen rechtlichen
   Grundlage geurteilt als wir heute, kann aber nicht näher erklären, was
   sich geändert haben soll. Das heutige PatG trat am 1.1.1978 in Kraft,
   und nach Meinung etwa das [133]Patentrechtslehrbuchs von Krasser 1986
   änderte es an dieser Frage überhaupt nichts. Der rechtliche Rahmen des
   Europäischen Begriffs der Technischen Erfindung hat sich nicht
   wesentlich geändert, und viele Gerichtsentscheidungen nach 1978
   bestätigen dies.

   Das LuHoGe-Gutachten verwendet sehr viel Raum auf persönliche
   Meinungen, die längst kraftvoll widerlegt wurden. Hierzu gehören auch
   die Vorstellungen von Robert Gehring zur Neuheitsschonfrist, mit denen
   eine Forderung der [134]Hochschul-Patentlobby Unterstützung erhalten
   soll.

   Insgesamt kann man daher behaupten, das Gutachten dieser drei Experten
   entspreche nicht dem Stand der Technik. Das BMWi könnte sich
   überlegen, ob es nicht sein Geld zurückfordert oder sonstwo Mittel
   beschafft, um eine nachfolgende Studie zu finanzieren. Dabei sollten
   die Fragen vorher sorgfältig formuliert werden, wie etwa bei unseren
   [135]Konsultationsfragen geschehen. Ferner sollten Spezifikationen
   erstellt werden, um wichtige Dokumente besser öffentlich verfügbar zu
   machen und interaktive Konferenzen zu dem Thema organisieren, wie es
   der FFII mit seinen bescheidenen Mitteln versucht hat.

     * [136]Hubertus Soquat 2000-08-03: Bundeswirtschaftsministerium
       vergibt Studie Open Source Software
     * [137]Das BMWi verkündet die Veröffentlichung des Gutachtens
     * [138]IPJUR on SOFTWARE (Die Argumentation von Horns auf seiner
       eigenen Webestätte)
     * [139]Die Hornssche Argumentation von Horns in JURPC 2000-10 (Ein
       weiterer Artikel dieser Art erschien in GRUR 2001-01)
     * [140]Telepolis zu Meinungsverschiedeneheiten über das
       LuHoGe-Gutachten
     * [141]VDI-Nachrichten zu Meinungsverschiedenheiten über das
       LuHoGe-Gutachten
     * [142]Diskussion zwischen Axel Horns und Hartmut Pilch
     * [143]Telepolis über Lutterbeck-Gutachten und FFII
     * [144]Lutterbeck-Interview in Financial Times
     * [145]Daniel Rödding: Rechtliche Sonderbehandlung von OpenSource
       nicht sinnvoll
     * [146]In den ersten Januarwochen wurde die Hornssche
       Rechtsauffassung besonders ausführlich diskutiert.
          + [147]Antwort von phm auf Axel Horns
          + [148]xuan: warum geistige und materielle Erfindungen
            unterscheidbar sind
          + [149]noch eine Antwort auf Axel Horns
     * [150]Artikel von Wolfgang Tauchert (Swpat-Chef des DPMA) mit
       Anmerkungen zum LuHoGe-Gutachten.
     _________________________________________________________________


 127. http://www.sicherheit-im-internet.de/download/Kurzgutachten-Software-patente.pdf
 128. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/krasser86/indexde.html
 129. http://swpat.ffii.org/stidi/korcu/indexde.html
 130. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/bgh-abs80/indexde.html
 131. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/bgh-dispo76/indexde.html
 132. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/grur-kolle77/indexde.html
 133. http://swpat.ffii.org/vreji/papri/krasser86/indexde.html
 134. http://swpat.ffii.org/stidi/lijda/bmbf/indexde.html
 135. http://swpat.ffii.org/stidi/indexde.html
 136. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Aug/0040.html
 137. http://www.sicherheit-im-internet.de/themes/themes.phtml?ttid=2&tsid=212&tdid=588&page=0
 138. http://www.ipjur.com/01.php3
 139. http://www.jurpc.de/aufsatz/20000223.htm
 140. http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4539/1.html
 141. http://www.vdi-nachrichten.de/aus_der_redaktion/akt_ausg_detail.asp?id=4207&cat=3
 142. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Dec/0018.html
 143. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Dec/0199.html
 144. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Dec/0212.html
 145. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Dec/0217.html
 146. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2001/Jan/
 147. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2001/Jan/0013.html
 148. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2001/Jan/0016.html
 149. http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2001/Jan/0051.html
 150. http://www.jurpc.de/aufsatz/20010040.htm

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Hartmut Pilch                                      http://phm.ffii.org/
Schutz der Innovation vor der Patentinflation:   http://swpat.ffii.org/
80000 Unterschriften gegen Logikpatente:     http://www.noepatents.org/