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Re: Kontrollverlust



>>>>> Mario Dueck writes:

> Man kann die "alten" Kategorien durchaus anwenden, man
> muss nur genau hinsehen.
> Andererseits könnte man ja mal genauer benennen, was
> denn das "grundlegend Neue" an dieser Form der
> Kommunikation sein soll, 

Vor einigen Jahren habe ich das für's Usenet versucht
(http://www.minerva.hanse.de/use/225.html). 

> Auch bei einer massenhaften Nutzung des WWW durch Abruf
> von einzelnen, unterschiedlichen WWW-Seiten ist dies nicht
> der Fall - weshalb man auch "das WWW" nicht als
> Massenmedium bezeichnen kann.  Öffentlichkeit entsteht
> aber dort, wo massenhaft gleiche Inhalte rezipiert (aktiv
> abgefragt oder passiv empfangen) werden. Das ist
> z.B. evident beim Fernsehen, aber auch bei besonders gut
> besuchten Webseiten der Fall.

Vor längerer Zeit hat Kristian das mal sehr anschaulich
zerlegt. In Abhängigkeit von Software, Einstellungen,
Cookies usw. kann eine Webseite sehr unterschiedliche
Inhalte vermitteln. Als die australische Regierung ihre
Maßnahmen zur Zensur einführte, kursierte die Aufforderung,
Adressen die zu gov.au (o.ä.) gehören, mit einer
Standardseite ("Nicht für Zensoren") zu bedienen.

> Da wird es nun interessant: getauscht wird offenbar
> Musik, und zwar "alte", bereits veröffentlichte Musik,
> nicht etwa Neues, Selbstkomponiertes,
> Gesampeltes. Kann dieses System überhaupt beim Tausch
> von neuer, d.h. gerade solcher Musik, die bisher nicht
> veröffentlicht war, funktionieren?

Was hat das mit dem Thema privat vs öffentlich und der
Kontrolle zu tun? Du hältst Dich außerdem an einem
willkürlich herausgegriffenen Beispiel auf. P2P dient mir
z.B. auch dazu, aktuelle Empfehlungen zu überprüfen. (Die
Senderlandschaft von Rundfunk & Fernsehen erhebt das zur
puren Notwendigkeit.)

> Ich sehe es in der Tat auch als einen Versuch der
> Ausdehnung des Privaten.  Das ist aber nicht ein
> emergentes Phänomen, das sich halt - à la unsichtbare
> Hand - einfach so ereignet, und dem man sich
> gefälligst anzupassen hat. 

Du kannst diesen Standpunkt ja gerne vertreten. Du solltest
dann aber auch einen gangbaren Weg weisen. Wenn Du der
Meinung bist, dass P2P-Dienste Öffentlichkeit herstellen und
Urheberrechte verletzen, musst Du eine Handhabe vorweisen,
dem Gesetz Geltung zu verschaffen.

                        Patrick

-- 
jedoch die Heydin war in diesem Stücke noch tugendhaffter als ich,
indem sie sich scheute, dergleichen auf eine so liederliche Art,
und an einem solchen Orte, wo es fast so gut als unter freyem
Himmel war, vorzunehmen.

-- 
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