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Re: FYI: Stadt veriert im Homepage-Streit



On Sat, Jan 26, 2002 at 06:22:40PM +0100, Alexandra Weikert wrote:
Hi Alexandra,
[...]
> Egal wie, ich begruesse es, dass bei passendem Namen derjenige die Domain
> bekommt, der sie zuerst anmeldet. Bei Shell hat mich geaergert, dass
> shell.com "natürlich" dem Oelkonzern gehoert, aber shell.de nicht beim
> Privatmann bleiben durfte.

Mich stoert bei diesem Urteil die Inkonsequenz gegenueber anderen
derartigen Urteilen. Es laeuft hier darauf hinaus, dass das Argument
"Bekanntheitsgrad" oder "Verkehrsgeltung" mehr nach Lust und Laune
der Richter entschieden ist. Letztlich laeuft das auf Mehrarbeit
der Justiz hinaus, weil es keine Rechtssicherheit schafft, sondern
jetzt die Sicherheit einer Domain wieder von einem Wischiwaschi-Begriff
abhaengt, ein Prozess mithin mal so, mal so ausgehen kann. Ich wage
nicht zu denken, wieviele von den Domainbesitzern, denen erstmal
pauschal von Stadt und Laendern die Domain mit dem Hinweis "Oeffentlich
und Bekannt geht vor Zuerstkommen" abgenommen wurde, jetzt wieder
erneut die Justizmuehlen verstopfen werden.

Der stoerende Punkt ist, dass bei einer Stadt mit ca. 15000 Einwohnern
das First-Come-Prinzip angewandt wird, bei einem (angenommen) Fall
eines "Muenchen.de" aber selbstverstandlich (wie bei shell.de) ein
Herr Muenchen keine Chance haette. Sollte man da wirklich von
Gerechtigkeit reden?[1]

Gruesse
Holger

[1] Natuerlich: Recht != Gerechtigkeit, lernt man im ersten Jurasemester

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