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Re: FYI: Stadt veriert im Homepage-Streit



On Sat, Jan 26, 2002 at 06:22:40PM +0100, Alexandra Weikert wrote:
> Egal wie, ich begruesse es, dass bei passendem Namen derjenige die Domain
> bekommt, der sie zuerst anmeldet. Bei Shell hat mich geaergert, dass
> shell.com "natürlich" dem Oelkonzern gehoert, aber shell.de nicht beim
> Privatmann bleiben durfte.

Der BGH war gemeiner in shell.de: Er hat zwar dem inhaber untersagt, die
Domain zu nutzen (keine site oder mail mit shell.de). Damit taugt die
Domain nix mehr, um shell in die Suppe zu spucken oder die
Verwechselungsgefahr anders zu nutzen.

Der BGH hat aber NICHT entschieden, dass Herr shell die Domain an die
Shell B.V. herausgeben muss. Wenn Shell also die Domain haben will,
müssen sie blechen... Nachdem Urteil des BGH kann also NIEMAND die
Domain nutzen (das war anders als im Fall Krupp). 

Im Falle der Gemeinde treffen Namensrecht (12 BGB) und Firma (25 HGB)
als Rechte aufeinander. Das OLG Koblenz hat hier entschieden, dass beide
Rechte gleichwertig sind. Shell und Krupp seien absolute Ausnahmen vor
dem Hintergrund des Marken/ Wettbewerbsrechts...
Bei gleichwertigen Rechten gilt: first come first served...

Weder gerecht, noch ungerecht, noch atemberaubend...

Holger, die Justiz will immer ein Hintertürchen für die Ausnahmen haben.
Die Ausnahme sind Marken wie Siemens oder auch Mercedes-Benz z.B... Wenn
ich mich auf die Ausnahme berufe, habe ich die Beweislast und eine
schwierige Situation im Prozess. Das filtert schon...

Gruss

Rigo


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