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Re: Massverhaeltnisse des Politischen



Hallo,

vorweg vielleicht die Anmerkung:

Letztendlich geht es mir gar nicht so sehr darum, was laut bestehender
Gesetze gilt, sondern wie es geregelt sein sollte. Dazu müssen natürlich
die bestehenden Regelungenherangezogen werden.

Und wie es meiner Ansicht nach sein sollte dürfte klar sein: 
Der Zugang zu Informationen jeglicher Art muss frei sein. Uneingeschränkt
(mir fällt zumindest keine sinnvolle Einschränkung ein). 

Die bestehenden Gesetze sind dann "nur" Mittel zum Zweck.


-- Henning Fischer <Henning.Fischer@onlinehome.de> wrote:

> § 5 Abs. 4 TDG wurde erst auf Drängen der Länder in den Entwurf der BR
> vom 20.12.1996 eingefügt, die ansonsten den
> Verantwortlichkeitsausschluss des Zugangsvermittlers in Abs. 3 TDG
> nicht zugestimmt hätten. Mit dieser Vorschrift war *allein* eine
> Verschärfung der Verantwortlichkeit des Access-Providers beabsichtigt.
> Systematisch ergibt es auch keinen Sinn, dies auf die Absätze 1 und 2
> zu beziehen, da die verschuldensabhängige Haftung weitergehend ist.

halt halt, Du übersiehst Abs. 3 und beziehst Dich wohl auf Abs. 3:

   (2) Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung     
       bereithalten, nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen 
       Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und 
       zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.

   (3) Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich 
       den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich. Eine
       automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte aufgrund   
       Nutzerabfrage gilt als Zugangsvermittlung.


Damit dürfen auch Proxies ohne Sperrfunktion genutzt werden.


> Das Beispiel hinkt. Die Telekom kann aber dazu gezwungen werden, eine
> Nummer abzuklemmen, hinter der sich ein Faxabruf verbirgt, der
> strafbaren Inhalt verbreitet (Kenntnis vorausgesetzt).

Aber nur wenn dieser sich im Inland befindet -- für eine Nummer in den
USA ist die Telekom nicht verantwortlich.


>>   "Die von der Bezirksregierung Düsseldorf ins Auge gefaße
>>    Konstruktion, aus der eine Verpflichtung zur Sperrung
>>    bestimmter Internetseiten hergeleitet werden soll,
>>    ist fehlerhaft"
> 
> Das würde mich interessieren.

Wie schon in die LIste geschrieben, nun Online unter:

  http://www.odem.org/zensur/stellungnahme-prof-hoeren.pdf


> Insofern ist er auch nicht genötigt worden: § 240 StGB (-)

Würde ich schon sagen:
Büssow hat seine Stellung als Amtsträger dermaßen mißbraucht (§ 240, Abs
4, Nr. 3), dass Provider zu einer rechtswidrigen Sperrung genötigt wurden.

Büssow und seinen Kollegen als "Experten" muss klar sein, dass sie
aufgrund des MdStV keine Sperrung fordern dürfen und anderweitig keine
Handhabe haben. Wenn sie etwas daran ändern wollen, dann müssten Sie für
Gesetzesänderungen sorgen ...


Dass die MdtV-Begründung im Übrigen auf wackeligen Füßen steht, das hat
er mir gegenüber telefonisch bestätigt. Zuvor behauptete er, das Internet
sei vergleichbar mit Fernsehen und Rundfunk, da konnte ich ihm allerdings
eine Erklärung liefern, der er nicht widersprechen konnte ...


>> Oder anders: angenommen T-Online würde alle ihre Kunden anstatt auf
>> Amazon woanders hin leiten ...
> 
> s.o. "Schlechtleistung"

Amazon oder wer auch immer davon betroffen wäre, würde die Telekom sicher
in Grund und Boden klagen ...
 

>> Das was die Bezirksregierung fordert ist da auch nichts anderes.
> 
> Hier existiert aber unter Umständen eine gesetzliche Grundlage. Das
> Gewaltmonopol liegt eben beim Staat.

unter Umständen, klar.
Mir ist natürlich durchaus klar, dass dies alles nicht so einfach ist und
vor allem die Staatsanwaltschaft das evtl. anders sieht.
Trotzdem denke ich, auch ein Regierungspräsident darf sich nicht alles
erlauben, und wenn er seine Kompetenzen überschreitet, dann muss er auch
zur Rechenschaft gezogen werden.


Ciao
  Alvar

-- 
// Informationsgfreiheit im Netz?    http://www.odem.org/zensur/
// Zensurfreies Internet am Telefon: http://www.teletrust.info/
// Das freieste Medium von allen?    http://www.odem.org/insert_coin/
// Blaster:                          http://www.assoziations-blaster.de/


--
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