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Re: [FYI] Kopierschutz-Debatte



Hi

On Tue, Feb 12, 2002 at 06:45:09PM +0100, Alvar Freude wrote:
> >Damals schon waren einige Juristen der Meinung, das die Gesetze zur
> >...Demonstrationsfreiheit nicht gelten wenn die Demonstranten nicht selber
> >einen gewissen Aufwand auf sich nehmen (Anketten, wenigstens ein paar
> >Stunden irgendwo stehen).
>
> abgesehen davon, dass ich die Lufthansa-Aktion fandich jetzt nicht 
> sonderlich gelungen finde:
> Du darfst nicht den Aufwand unterschätzen, der zum Organisieren einer 
> solchen Aktion nötig ist; der steht in nichts einer Offline-Aktion nach ...

Aber Richter könnten argumentieren, daß die große Menge der Beteiligten
keine Arbeit haben, es also keine Demonstration ist, zu der Du aufrufst und
Du Dir dessen auch bewußt sein mußt. Ich hab unten mal was aus einem 
Spammingurteil zitiert, was meinem Gedanken recht nahe kommt. Vermutlich
hat das BGB sogar noch eine Verschärfung für den Fall, das man sowas 
organisiert und so einen größeren Schaden hervorrufen will. 

http://www.netlaw.de/urteile/lgb_6.htm
| Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Unterlassung 
| entsprechend §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt des 
| Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. 
| 
| Dieser Auffangtatbestand des gesetzlichen Unternehmensschutzes kommt
| vorliegend zur Anwendung, da andere Anspruchsgrundlagen nicht einschlägig
| sind. 

tschüß,

-christian-


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