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Re: [FYI] JPEGs are not free: Patent holder pursues IP grab



On 22 Jul 2002, at 11:08, Heiko Recktenwald wrote:

> In Deutschland wuerde man, wenn man nicht ebenso streng nach den Ort
> des Servers fragt, Patentrecht usw ist etwas ganz anderes als
> Strafrecht, danach unterscheiden, ob die Handlung gezielt auf ein
> anderes Land gerichtet ist, wie auch im Fall der Usanazis, oder obs
> sichs unterschiedslos an alle richtet. Aendert nichts am Usaipr
> (internationales Privatrecht), das bekanntlich Schrott ist ("Hueten se
> sich vor amerikanisachen Banken.." koennte man heute vielleicht in
> "Huetense sich vor dem Internet" umbenennen), aber wenn Du schoen
> "Hallo Fidji und Franzosen" sagst oder ueberhaupt nur Inlaender (auf
> deutsch) ansprichst, duerfte Dir eigentlich nichts passieren und es
> muesste groessere diplomatische Verwicklungen ausloesen, wenn Dich die
> Amis damit einlochen. Ebenso, wenn Du die Software auf CD mit der Post
> verschickst.

Jeder Staat hat fuer Rechtsfaelle mit Auslandsbezug im Prinzip ein 
System von "Knobelregeln", "Internationales Privatrecht" (IPR) 
genannt, andand dessen ein Richter in diesem Land im konkreten 
Einzelfall auswuerfelt, (a) ob er sich fuer zustaendig haelt und (b) 
falls ja, welches Recht er anzuwenden gedenkt (inlaendisches oder 
auslaendisches).

Niemand ist davor geschuetzt, z.B. von einem US-Richter oder von 
einem Richter in, sagen wir mal Chile, zur Zahlung einer horrenden 
Schadensersatzsumme verurteilt zu werden, wenn er irgendetwas macht, 
was die Verhaeltnisse in diesen Laendern irgendwie tangiert und wenn 
das entsprechende IPR des jeweiligen Landes das hergibt.  Irgendwas 
unter Nutzung des Internet zu veranstalten (besonders als WWW) 
tangiert im Prinzip alle Laender der Welt und ist darum eine 
unvernuenftige und hoechst gefahrentraechtige Vorgehensweise, die man 
tunlichst vermeiden sollte ;-)

Die andere Frage ist die der Vollstreckung. Es kann sein, dass man 
nur nie mehr nach Chile oder in die USA reisen darf, um Problemen aus 
dem Weg zu gehen. Vielleicht existieren aber auch voelkerrechtliche 
Vollstreckungsabkommen, und dann klopft der heimische 
Gerichtsvollzieher an die Tuer. Die Tendenz geht eindeutig in diese 
Richtung, zumindest in der EU (schon weitgehend verwirklicht), 
vielleicht bald auch gegenueber den USA.

In DE kann man i.d.R. am "Deliktsort" einen Gerichtsstand machen, 
d.h. ich koennte z.B. eine mittelbar patentvereletztende Software 
z.B. in Duesseldorf unter Zeugen herunterladen und dann sogleich zum 
LG Duesseldorf rennen, um Patentverletzungsklage einzureichen. Ob 
dann nach einem gewonnenen Prozess im Ausland vollstreckt werden 
kann, ist eine andere Frage, siehe oben.

Vernuenftige Stimmen plaedieren dafuer, das IPR so anzuwenden, dass 
es z.B. auf die Marktbeeinflussung(sabsicht) ankommt. Das hiesse 
z.B., dass das Anbieten einer mittelbar verletzenden Software zum 
Download von einer nur in Koreanisch geschriebenen Website mit 
Serverstanort Korea u.U. keinen Gerichtsstand in DE konstrieren 
koennte. Ist aber alles noch nicht endgueltig ausjudiziert.

Kehrseite koennte sein, dass Anbieter de facto gezwungen sein 
koennten, den Abfrager anhand der IP-Adresse oder sonstwie zu 
"lokalisieren" - das Problem kennen wir in anderen Bereichen 
(Laenderspezifische Internet-Zensur) ja schon.

In jedem Fall kann der Serverstandort wohl fast immer die Anwendung 
lokalen Rechtes implizieren. Aber ein Serverstandort im Ausland 
bedeutet nicht, dass inlaendisches Recht automatisch unanwendbar 
waere.

--AHH




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