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Re: Patentlizenz-Massenverfahren (War: Wie JPEG-Bilder wertloswerden)



"Axel H Horns" <horns@ipjur.com> writes:

>> > Es wäre schön, wenn einen wenigstens als Privatperson das
>> > Patentrecht nicht zu kümmern bräuchte.
>> 
>> Und der Private, der die Sachen anderen Privaten anbietet ? Ist der
>> dann kein Privater mehr ? Was sollen dann die Ausfuehrungen im MPI
>> Gutachten ueber Open Source ?
>
> Das Problem dabei ist, dass "non-profit" nicht mit "privat zu 
> nichtgewerblichen Zwecken" gleichzusetzen ist.

Ja, allerdings. Wenn man etwas privat und "non-profit" macht, schützt
das in DE aber noch lange nicht vor Ansprüchen, die vom Gesetzgeber
ursprünglich dazu gedacht waren, den Umgang von Unternehmen
untereinander zu regeln.

> Wer z.B. mit einer gewissen Nachhaltigkeit einen Teledienst 
> (=Website) oeffentlich anbietet, bei dem man kostenlos die neueste 
> Version von, sagen wir, SAMBA herunterladen kann, kann nicht mehr so 
> ganz sicher sein, dass das patentmaessig noch privilegiert ist.

Eben!

Momentan ist noch nicht völlig klar, ob die klassischen Mittler wieder
das Ruder ansichreißen können. Möglicherweise wird die Privatperson,
die in weitestgehender Eigenregie nachhaltig einen Teledienst
erbringt, keine seltene Ausnahme mehr sein.

> Daher ja auch der Vorschlag des Qualltextprivilegs ("Source Code
> Exemption") u.a. im Lutterbeck-Gutachten.

Das nutzt im aber gar nichts, wenn SMB als Transporttechnologie zur
Erbringung des Teledienstes genutzt wird (was Mitter der 90er gar
nicht so abwegig erschien, ist aber u.a. daran gescheitert, daß SMB
nicht offen genug war).

Das Quelltextprivileg kann ich in der Pfeife rauchen, sobald ich die
Software produktiv einsetze. Außerdem ist es heutzutage m.E. nicht
möglich, durch die Verbreitung von Quelltext in Deutschland Patente zu
verletzten. Insofern existiert das Privileg bereits.

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