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Re: Arcor verpflichtet ihre Internet-Kunden zu Selbstzensur undliefert ein Kindernet



Rigo Wenning <rigo@fitug.de> writes:

>> Nein. Überraschende AGB-Klauseln sind nichtig. Und diese Klauseln sind
>> überraschend.
>
> Jetzt haben wir die Klausel diskutiert, also ist sie nicht mehr
> überraschend. Da muss schon ein anderer Paragraph des AGBG bemüht
> werden. 

Ich habe die Kurzfassung zitiert. Es reicht aus, wenn solche Klauseln
im geschäftlichen Verkehr absolut unüblich sind ("... und sie erhalten
einen toten Indianer gratis"). Und dadurch, daß wir hier darüber
diskutieren, wird eine solche Klausel nicht üblicher.

> Hier realisiert sich die Dynamik vor der ich jahrelang gewarnt
> habe. Die Frage ist nun, ob der Markt einen ISP hervorbringt, der
> meine Grundrechte (Rezipientenfreiheit) respektiert.

Ich zahle privat vergleichsweise Unsummen für Internet-Konnektivität,
weil ich meinem ISP vertraue, daß er das tut...

> Allerdings sehe ich schon Raum für eine Abmahnung sobald Arcor mit
> 'vollem Internetzugang' wirbt, wenn es sich auf das jugendfreie Internet
> beschränkt.

Es gibt einen sehr großen Markt für beschränkten Internet-Zugang.
Teilweise ist das politisch gar nicht mal so anrüchig (z.B. Sperrung
von SMB), aber natürlich kostet so etwas Geld, und der Mehrwert für
den Kunden schlägt sich nicht in Zahlen nieder (z.B. "kürzere Pings"
-- oder wie heißt das heute?).

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