[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Versicherungsdaten



> > Aber aus dem Datenschutzrecht oder aus dem UWG
> > könnten Strafnormen anwendbar sein.
> 
> Wenn man unerlaubt Daten verwendet, um auf Sicherheitslücken hinzuweisen.

Ist das der Zweck des Gesetzes ?

Welche Tatbestaende kaemen denn in Betracht ? Unter welchen Umstaenden ?
Ins StGB hab ich ja mal geguckt, niente.


H.


--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de