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Re: Versicherungsdaten



* Thomas Riedel wrote:
> Lutz Donnerhacke schrieb:
>> >> Daher sollte die Affäre mit hinreichender Diskretion abgehandelt werden.
>> >
>> > Was, man kann gegen die Datenschutzgesetze verstoßen im Interesse des
>> > Datenschutzrechts?
>>
>> Du hast überhaupt nicht verstanden, was los ist.
> 
> Offenbar. Ich glaube nicht an den Jesuiten-Spruch, daß der Zweck die
> Mittel heiligt. Wenn eine positivistische Ordnung, die keine eigene
> Orientierung als sich selbst hat, Ausnahmen zuläßt, steht sie zu sich
> selbst in Widerspruch.

Im vorliegenden Fall wurde von den Entdeckern der Datenschutzlücke, der
Datenschutz strikt eingehalten und keine Kundeninformation weitergegeben
oder auch nur lokal ausgewertet. Und dann kommt so ein Hanswurst wie Du und
erzählt etwas von Doppelmoral. Das muß und das lasse ich mir nicht bieten.
Deine pseudophilosophischen Bemerkungen kannst Du Dir sonstwohin stecken.

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