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Re: Versicherungsdaten





Rigo Wenning schrieb:

> [ ] ich habe es immer noch nicht verstanden

Ich habe wirklich nicht verstanden, wie man "Sicherheitslücken aufdecken" kann,
ohne personenbezogene Daten zu verwenden. Bitte um Aufklärung.

>
> [ ] anstatt konkret zu werden, philosophiere ich lieber (welcher Paragraph wäre
>     anwendbar?)

§ 43 BDSG
                      [Strafvorschriften]

                      (1) Wer unbefugt von diesem Gesetz geschützte
personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind,

                          1.speichert, verändert oder übermittelt,
                          2.zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens
bereithält oder
                          3.abruft oder sich oder einem anderen aus Dateien
verschafft,

                      wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.

                      (2) Ebenso wird bestraft, wer

                          1.die Übermittlung von durch dieses Gesetz geschützten
personenbezogenen Daten, die nicht offenkundig sind, durch
                            unrichtige Angaben erschleicht,
                          2.entgegen § 16 Abs.4 Satz 1, § 28 Abs.4 Satz 1, auch in
Verbindung mit § 29 Abs.3, § 39 Abs.1 Satz 1 oder § 40 Abs.1
                            die übermittelten Daten für andere Zwecke nutzt, indem
er sie an Dritte weitergibt, oder
                          3.entgegen § 30 Abs.1 Satz 2 die in § 30 Abs.1 Satz 1
bezeichneten Merkmale oder entgegen § 40 Abs.3 Satz 3 die in §
                            40 Abs.3 Satz 2 bezeichneten Merkmale mit den
Einzelangaben zusammenführt.

                      (3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht,
sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen,
                      so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
Geldstrafe.

                      (4) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


>
> [ ] Lutz mag mich nicht und das stört mich

Müßte mich das stören?

>
> [ ] ich habe keinen XML-Parser installiert (für Lutz ;)
>
> Gruss
> Rigo
>
> On Wed, Nov 13, 2002 at 02:35:17PM +0100, Thomas Riedel wrote:
> <troll>
> >
> > Das Datenschutzrecht unterscheidet nicht zwischen "guten" und "schlechten"
> > Zwecken. Soviel habe ich verstanden, Herr Donnerhacke. Aber die Datenschützer
> > tun dies, und zwar mit gutem Gewissen. Für das Verständnis des Herrn
> > Donnerhacke noch eine hinreichend plakative Etikettierung: diese Debatte wird
> > unter dem Stichwort "Wer kontrolliert die Kontrolleure?" geführt. Einige
> > Datenschützer begleiten sie teilweise mit unverschämten Verbalattacken,
> > wo sie sie sich
> > leisten zu können glauben oder mit eisigem Schweigen, wo ihnen der
> > Meinungsgegner zu prominent erscheint.
> </troll>
>
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