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Re: Versicherungsdaten



On Wed, Nov 20, 2002 at 12:19:42PM +0100, Thomas Riedel wrote:
> 
> § 43 BDSG [Strafvorschriften]
> 
>      (1) Wer unbefugt von diesem Gesetz geschützte
>      personenbezogene Daten, die nicht offenkundig
>      sind,

Das ist das alte Gesetz, dass nicht mehr gilt. Insofern solltest Du
genauer nachsehen. Das neue Gesetz sagt:
http://www.bfd.bund.de/information/BDSG_neu.pdf

ordnungswidrig handelt, [..]wer:

unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind,
erhebt oder verarbeitet. 

Das Problem ist hier, dass die Daten allgemein zugänglich waren und
gerade diese Zugänglichkeit ein Verstoss des Versicherers gegen den
Datenschutz bedeutet. 

D.h. es handelt zwar um einen datenschutzrelevanten Vorgang (kopieren
von personenbezogenen Daten), aber der Vorgang ist weder ordnungswidrig,
noch strafbar. 


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