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Re: [FYI] Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis



Gert Doering:
> Hi,
>
> On Mon, Apr 07, 2003 at 07:38:54PM +0200, Dietz Proepper wrote:
> > Lutz Donnerhacke:
> > > * Andreas Jellinghaus wrote:
> > > > Erzählt doch mal konstrukiv, wie die Situation besser werden könnte.
> > >
> > > Bezogen auf die OLG Entscheidung kann man hashende Logfiles nehmen.
> >
> > So wie ich obiges Urteil verstanden habe war auch weniger das Log als
> > solches das Problem - eher die Frage, inwiefern dies als
> > Augenscheinbeweis gelten kann. Hier helfen auch hashende Logs nicht
> > weiter - solange irgendwer die Finger 'drin haben kann (und das ist bei
> > !Black Boxen, wie auch immer man diese realisiert, immer gegeben) ist das
> > ganze Verfahren imho immer einfach anzweifelbar. Naja, bin kein Jurist.
>
> Mit derselben Argumentation koennte man aber doch wohl jede Telekom-
> Rechnung anfechten, oder?

per jure nicht. Man muß selber beweisen.

> Wo ist der Unterschied?

in der Legalität. (HarHar)

Dietz

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