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Re: SpOn: Kopierschutz darf nicht umgangen werden (Veröffentlichung)
Am Tuesday 15 April 2003 19:42, Andreas Jellinghaus said:
> Es ist also eher die Abwägung: ab wann muss der Staat in etwas
> Eingreifen? Und hier wurde soweit abgewägt, das der Staat
> in den Kopierschutz eingreift, sobald jemand Geld macht (auch
> indirekt) oder Veröffentlicht.
Allerdings macht mir da die Tendenz der Amerikaner zu schaffen, Präzedenzfälle
zu schaffen. Denn ich kann mir gut vorstellen, dass z.B. im Falle einer HD
wegen etwas ganz anderem dann auch gleich mal die CDs etc. durchstöbert
werden etc. pp.
Und die Meldungen werden dann wohl auch sein "3.000 Privatkopien - gehe direkt
ins Gefängnis" und dergleichen (fud par excellence)
Was noch dazu kommt:
wo beginnt die Öffentlichkeit?
Wenn z.B. Zeitschriften nicht mehr darüber berichten dürfen (sollen), wie man
CDs kopiert etc. pp, dann frage ich mich, was mit Foren ist.
Wie sieht es beispielsweise aus, wenn im Heise Forum jemand über die neue
wolfsheim-CD (mit Kapierschutz) mault und jemand anderes sagt "also, ich hab
Methode xy genommen, ging wunderbar"?
Wäre das schon eine Veröffentlichung?
Twister
(freenettelnd...:-)
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