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Re: SpOn: Kopierschutz darf nicht umgangen werden



On Tue, 2003-04-15 at 18:53, Neko (Simone Demmel) wrote:
> Dann muesste ich doch aber auch das Recht haben, wenn ich es schaffe von
> dem Ding eine (Teil)Kopie zu ziehen 
> (was anderes ist das mit dem Kopierschutz ja nicht, als einen Auszug zu 
> kopieren - naemlich den mit den Musik-Informationen),
> das zu duerfen... Aber irgendwie klang das neue Gesetz nicht danach.

Also genau das wurde doch vor kurzem mehrfach bestätigt:
der Staat guckt nicht in die Privatwohnung, wenn du den
Kopierschutz umgehst dann ist das kein Problem.

Dir darf nur niemand helfen. Ich habs schon wieder vergessen:
waren nur kommerzielle Hilfsprogramme etc. verboten oder auch
unentgeltliche?

Jedenfalls wird dir die Privatkopie nicht verboten - ein Recht
darauf hast du aber nicht. Soweit ich die Situation verstanden
haben geht es eher darum, das der Akt einer Privatkopie nicht
schwer genug wiegt, als das der Staat sich darüber Gedanken
machen würde und daher das nicht verbietet. 

Es ist also eher die Abwägung: ab wann muss der Staat in etwas
Eingreifen? Und hier wurde soweit abgewägt, das der Staat
in den Kopierschutz eingreift, sobald jemand Geld macht (auch
indirekt) oder Veröffentlicht.

Andreas


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