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Re: SpOn: Kopierschutz darf nicht umgangen werden
Joerg-Olaf Schaefers schrieb:
> Genau diesen Punkt sehe ich nicht so locker, ich glaube kaum, dass du
> dich zusammen mit Heiko und einem Mikrofon vor ein Radio setzen willst,
> um Dinge aufzunehmen. Ich habe das als Kind recht oft gemacht und war
> immer sauer, wenn draussen ein Bus oder LKW vorbeifuhr ..
Will ich nicht. Ich will einem Richter einen Kopiervorgang vorführen,
dessen Funktionsfähigkeit invariant gegenüber der Definition wirksamer
technischer Kopierschutzmaßnahmen ist -- der also immer funktioniert,
solange man den Besitz oder Betrieb von Aufzeichnungsgeräten nicht
verbietet. Qualitätsverlust halte ich nicht für ein grundsätzliches
Hindernis. Wenn ich ein Buch auf den Kopierer lege, ist die Kopie auch
von schlechterer Qualität als das Original, aber es bleibt eine Kopie.
Danach möchte ich den Richter fragen, ob er die zu beurteilende tech-
nische Maßnahme als wirksam einstuft und warum. Beziehungsweise was
dagegen spricht, die Qualität der ohnehin möglichen Kopie mit tech-
nischen Mitteln zu verbessern.
Gruß
Sven
--
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