Neko (Simone Demmel) schrieb am Wed, 23 Apr 2003 10:57:00 +0200: > >Holger Voss (hvoss@muenster.de) - Tue, Apr 22, 2003 at 09:37:58PM >+0200:> >>Als Beschuldigter ist es nicht meine Aufgabe, (Straf-)Taten >aufzuklären.>Ich habe bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu >gelten. > >Das ist die Theorie, in der Praxis ist es sehr viel schneller und >gruendlicher, wenn Du selbst beweisen kannst, dass Du es nicht warst. Im nächsten Schritt macht sich dann verdächtig, wer sich nicht aktiv an der Strafverfolgung beteiligt? (Das ist nicht nur Schreckensvision, sondern heute schon üblich: Bei Massen-DNA-Tests wird von Polizei und Gesellschaft ein enormer Druck auf tausende "Verdächtige" ausgeübt, sich "freiwillig" an DNA-Tests zu beteiligen. Die Polizei ermittelt natürlich verstärkt gegen diejenigen, die sich dem Druck, die eigene "Unschuld" zu beweisen, nicht beugen.) Unschuldsvermutung und Aussageverweigerungsrecht wären wertlos, wenn nur Schuldige davon Gebrauch machen würden. - Denn damit wären die Schuldigen schnell identifiziert. Deshalb finde ich es sinnvoll, auch als UnschuldigeR auf diesen Rechten zu bestehen. >Der beste Beweis dafuer ist den wahren Schuldigen zu benennen. Warum sollten (abseits von "Matlock" und anderen Krimis) unschuldig Verdächtigte schneller die tatsächlichen TäterInnen finden können, als Polizei und Staatsanwaltschaft? - Polizei und Staatsanwaltschaft haben schließlich wesentlich weiter gehende Kompetenzen, mehr Erfahrung, ausgebildete Spezialkräfte mit entsprechendem Gerät usw. Gruß Holger
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