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Re: Re: [FYI] Spam von Rechtsauße n juristisch zulässig



Am 26 Jun 2003 um 12:38 hat Heiko Recktenwald geschrieben:

> 
> Die kenn ich nicht. Da machst Du keinen Unterschied?

Bei uns in der Kanzlei ist Spam sicher laestiger und bereitet mehr Aufwand 
als die unverlangte Werbung per Snail-Mail. 

> Ich denke halt vom unlauteren Wettbewerb her, ansonsten ist man eben kein
> Robinson, auch wenn man fuer die Leitung zahlt.

Ausserhalb des geschaeftlichen Verkehrs besteht ein Anspruch nach §§ 1004, 823 BGB.
Das UWG ist doch da gar nicht einschlaegig.

Zur Wiederholungsgefahr:  Bei einer vorangegangenen Beeintraechtigung besteht 
die Vermutung einer Wiederholung, an deren Widerlegung strenge Anforderungen 
zu stellen sind. Da kann man sich nicht einfach hinstellen und sagen, weil bislang 
nur eine Spam-Mail gekommen ist, besteht keine Wiederholungsgefahr. Das wuerde 
im Ergebnis naemlich bedeuten, dass ich immer erst mehrere Rechtsbeeintraechtigungen 
dulden muesste, bevor ich Unterlassung verlangen koennte. 
> 
> Aber wofuer zahlt man nicht alles, Platz fuer gelbe Muelltonnen etwa,
> und blaue, und ganz freiwillig. Oder?
> 
> Ich plaediere ja nicht fuer politischen Spam, den Unterschied zum
> wirtschaftlichen find ich aber erheblich.

Nach der Rspr. des BVerfG kann Briefkastenwerbung durch politische Parteien 
ebenso wie sonstige Werbung nach allgemeinen Grundsaetzen 
als unzulaessig angesehen werden. 

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler 
Jahnstr. 11, 85356 Freising
http://www.afs-rechtsanwaelte.de

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